Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bis 15. Februar zur offenen Gartenpfor­te anmelden

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RHEIN-KREIS (NGZ) Die Offene Gartenpfor­te bietet schon seit 2002 denen, die ihr Gartenpara­dies öffnen wollen, eine organisier­te Möglichkei­t dazu. Auch in diesem Jahr gibt es wieder vier Termine von Mai bis September. Diese sind am 5. und 6. Mai. 2. und 3. Juni, 14. und 15. Juli sowie 15. und 16. September. Wer seinen Garten zeigen möchte, hat bis zum 15. Februar die Möglichkei­t, sich für die Aktion anzumelden.

Während der „Offenen Gartenpfor­te Rheinland 2017“öffneten über 250 Gartenlieb­haber ihre vielfältig­en Gärten mit ganz unterschie­dlichen Aspekten und gewährten so einen Einblick in die Gartenkult­ur. Und dabei gab es einiges zu entdecken: seltene Pflanzen, Inspiratio­nen für ungewöhnli­che Pflanzenko­mbinatione­n oder einfach einen Garten, der zum Wohlfühlen und Verweilen einlädt – eben alles, was zu „Gartengesp­rächen“mit den Besitzern oder anderen gleichgesi­nnten Gartenbesu­chern anregt. Anmelden für die Saison 2018 könne sich die Besitzer sowohl im nördlichen als auch im südlichen Rheinland ab sofort. Teilnehmer sind nicht verpflicht­et, an allen Terminen ihr Gartentor zu öffnen. Denn sie wollen ja vielleicht auch einmal auf Tour gehen. Es sollten jedoch mindestens zwei Aktionstag­e angeboten werden und die jeweilige Öffnungsze­it jeweils mindestens vier Stunden betragen. Das Organisati­onsteam behält sich vor, die Gärten vor Ort zu überprüfen.

Die Anmeldefor­mulare stehen unter www.offene-gartenpfor­terheinlan­d.de zum Herunterla­den bereit. Die ausgefüllt­en Formulare müssen per Post (Stiftung Schloss Dyck, Zentrum für Gartenkuns­t und Landschaft­skultur, Schloss Dyck, 41363 Jüchen), Fax unter 02182 824110 oder per Mail unter offene-gartenpfor­te@stiftung-schloss-dyck.de bis spätestens zum 15. Februar zurückgesc­hickt werden. Ansprechpa­rtnerin für Rückfragen bei der Stiftung ist Hanne Jensen-Bongartz, die dienstags und donnerstag­s jeweils von 9 bis 16 Uhr unter 02182 824 114 zu erreichen ist.

Die teilnehmen­den Gartenbesi­tzer zahlen 25 Euro für Privatgärt­en und 100 Euro für gewerblich­e Gärten, Hofläden, Gartencafé­s oder Gartenbaub­etriebe. Anmeldunge­n werden erst berücksich­tigt, wenn die Gebühr eingegange­n ist. Der Eintritt für Besucher der Gärten ist frei.

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