Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Bis 15. Februar zur offenen Gartenpforte anmelden
RHEIN-KREIS (NGZ) Die Offene Gartenpforte bietet schon seit 2002 denen, die ihr Gartenparadies öffnen wollen, eine organisierte Möglichkeit dazu. Auch in diesem Jahr gibt es wieder vier Termine von Mai bis September. Diese sind am 5. und 6. Mai. 2. und 3. Juni, 14. und 15. Juli sowie 15. und 16. September. Wer seinen Garten zeigen möchte, hat bis zum 15. Februar die Möglichkeit, sich für die Aktion anzumelden.
Während der „Offenen Gartenpforte Rheinland 2017“öffneten über 250 Gartenliebhaber ihre vielfältigen Gärten mit ganz unterschiedlichen Aspekten und gewährten so einen Einblick in die Gartenkultur. Und dabei gab es einiges zu entdecken: seltene Pflanzen, Inspirationen für ungewöhnliche Pflanzenkombinationen oder einfach einen Garten, der zum Wohlfühlen und Verweilen einlädt – eben alles, was zu „Gartengesprächen“mit den Besitzern oder anderen gleichgesinnten Gartenbesuchern anregt. Anmelden für die Saison 2018 könne sich die Besitzer sowohl im nördlichen als auch im südlichen Rheinland ab sofort. Teilnehmer sind nicht verpflichtet, an allen Terminen ihr Gartentor zu öffnen. Denn sie wollen ja vielleicht auch einmal auf Tour gehen. Es sollten jedoch mindestens zwei Aktionstage angeboten werden und die jeweilige Öffnungszeit jeweils mindestens vier Stunden betragen. Das Organisationsteam behält sich vor, die Gärten vor Ort zu überprüfen.
Die Anmeldeformulare stehen unter www.offene-gartenpforterheinland.de zum Herunterladen bereit. Die ausgefüllten Formulare müssen per Post (Stiftung Schloss Dyck, Zentrum für Gartenkunst und Landschaftskultur, Schloss Dyck, 41363 Jüchen), Fax unter 02182 824110 oder per Mail unter offene-gartenpforte@stiftung-schloss-dyck.de bis spätestens zum 15. Februar zurückgeschickt werden. Ansprechpartnerin für Rückfragen bei der Stiftung ist Hanne Jensen-Bongartz, die dienstags und donnerstags jeweils von 9 bis 16 Uhr unter 02182 824 114 zu erreichen ist.
Die teilnehmenden Gartenbesitzer zahlen 25 Euro für Privatgärten und 100 Euro für gewerbliche Gärten, Hofläden, Gartencafés oder Gartenbaubetriebe. Anmeldungen werden erst berücksichtigt, wenn die Gebühr eingegangen ist. Der Eintritt für Besucher der Gärten ist frei.