Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Jugendschutz an Karneval beachten
RHEIN-KREIS (NGZ) Begriffe wie „Koma-Saufen“und „Binge-Drinking“beschreiben auf drastische Weise ein gefährliches Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen. Bereits seit mehreren Jahren beobachtet das Kreisjugendamt, dass Minderjährige besonders während der Karnevalstage vermehrt zur Flasche greifen. Dabei bleibt es für viele Jugendliche nicht beim „Probieren“, sondern der Umgang mit Alkohol verursacht oft ernste gesundheitliche Schäden und macht medizinische Hilfe erforderlich. Polizei, Ordnungsämter und das Kreisjugendamt weisen daher auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin und appellieren an die Verantwortlichkeit der Erwachsenen. Während der närrischen Tage legen die Behörden ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. In Verantwortung stehen die Veranstalter von Umzügen oder anderer „Events“und die Gewerbetreibenden im Bereich Getränke und Genussmittel.
Aber auch Eltern sowie alle Erwachsenen sollten in dieser Zeit dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche nicht zum Konsum alkoholischer Getränke verleitet werden. Dazu sagt Kreisjugendamtsleiterin Marion Klein: „Erwachsene, insbesondere die Eltern, spielen mit ihrem Vorbild eine ganz wesentliche Rolle für Verhaltensmuster von Kindern und Jugendlichen. Sie sollten vorleben, dass Freude am Feiern und an der Ausgelassenheit auch ohne Alkohol möglich ist.“
Das Jugendamt und seine Kooperationspartner sind unter anderem bei der Karnevalsveranstaltung heute, 8. Februar, im RedHot in Jüchen vor Ort und klären über Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zur Alkoholabgabe auf. Sogenannte „harte Alkoholika“wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürfen nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt auch für die brandweinhaltigen Mixgetränke (Alcopops). Bier oder Wein dürfen bereits an 16-Jährige abgegeben werden und – wenn die Eltern dabei sind – sogar schon an 14-Jährige. Rauchen in der Öffentlichkeit und Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige unter 18 Jahren ist nicht mehr erlaubt.