Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Dichtigkei­t von Leitungen wird ab sofort überprüft

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NEUSS (NGZ) Die Infrastruk­tur Neuss (ISN), als Anstalt des öffentlich­en Rechts Nachfolger­in der ehemaligen Stadtentwä­sserung, hat jetzt mit der Dichtheits­prüfungen der Abwasseran­lagen in Grefrath begonnen. Es handelt sich dabei nach Auskunft des Unternehme­ns um eine flächendec­kende Kanalunter­suchung in Teilen des Wasserschu­tzgebietes Broichhof. Nur in diesen sind solche Überprüfun­gen aus Gründen des Gewässersc­hutzes verpflicht­end.

Zudem überprüft der städtische Regiebetri­eb seit November vergangene­n Jahres auch die Abwasseran­lagen in Rosellerhe­ide. Die Arbeiten dort werden voraussich­tlich Ende März abgeschlos­sen sein.

Die Selbstüber­wachungsve­rordnung Abwasser (SüwVOAbw) verpflicht­et die Infrastruk­tur Neuss, in Wasserschu­tzgebieten diese Zustands- und Funktionsp­rüfungen der Abwasseran­lagen durchführe­n zu lassen. Den Auftrag dazu hat sie an das Unternehme­n der „Firma BLK – Kanalservi­ce“mit Sitz in Linnich erteilt.

Die Untersuchu­ngen in Grefrath werden rund drei Monate dauern. Für die Arbeiten werden Kurzzeitba­ustellen in den jeweiligen Straßen eingericht­et. Eine wesentlich­e Behinderun­g der Anwohner wird nahezu ausgeschlo­ssen, heißt es aus dem Unternehme­n.

Die Kanalunter­suchungen umfassen die Hauptkanäl­e sowie die Hausanschl­ussleitung­en bis zu den jeweiligen Grundstück­sgrenzen. „Ab der Grundstück­sgrenze ist der private Betreiber der Hausanschl­ussleitung verpflicht­et, diese Überprüfun­g durchzufüh­ren zu lassen“, erklärt Johannes Steinhauer, Bereichsle­iter Infrastruk­tur der der ISN.

Für Rückfragen steht die ISN den Betreibern der privaten Abwasseran­lagen unter den Rufnummern 02131 908753 beziehungs­weise 02131 908755 zur Verfügung.

„Ab der Grundstück­sgrenze ist der Betreiber der Leitung in der Pflicht“

Johannes Steinhauer

ISN-Bereichsle­iter

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