Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Neusser bekommt ein Jahr auf Bewährung

Der Mann soll seine Nachbarin (76) schwer verletzt haben. Der Fall war schon mal vor Gericht.

- VON LAURA KURTZ

NORDSTADT In Düsseldorf ist gestern ein Neusser zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden. Er soll in einem Mietshaus an der Venloer Straße seine 76-jährige Nachbarin zusammenge­schlagen und schwer verletzt haben. Das Landgerich­t verwarf die Berufung des 31Jährigen gegen das bereits im vergangen Jahr vom Neusser Amtsgerich­t verhängte Urteil.

Geklärt werden konnte auch gestern in Düsseldorf nicht, was am 9. Juli 2016 im Hausflur des Mehrfa- milienhaus­es geschehen ist. Der aus Sri Lanka stammende Angeklagte behauptet, die Seniorin wolle ihm durch falsche Anschuldig­ungen schaden. Grund dafür sei ein Streit zwischen seiner Mutter und der 76 Jahre alten Nachbarin. Die wiederum ist an jenem Sommertag unstreitig schwer verletzt worden. Ihre Augen waren zugeschwol­len, sie hatte schwere Hämatome an Kopf und Körper.

Auch sie berichtete gestern von einem Streit mit der Mutter des Angeklagte­n, den sie als netten Nachbarn erlebt habe – bis zu diesem Mittag, an dem seine Mutter ihn gerufen und er sich auf sie gestürzt habe.

Bespuckt habe er sie, und ihr erst mit der Handkante, dann mit dem Stiel ihres eigenen Besens ins Gesicht und auf den Körper geschlagen. Bis heute leide sie unter den Folgen, sagte die herzkranke Zeugin, die Mühe hatte, sich an den genauen zeitlichen Ablauf zu erinnern.

Der Angeklagte will aber zu der Zeit gar nicht zuhause gewesen sein. Seine Freunde konnten sich allerdings nicht mit Sicherheit erinnern, ob sie wirklich an jenem Tag im Juli 2016 zwölf Stunden am Computer gespielt und Shisha geraucht hatten.

Am Ende hatte das Düsseldorf­er Landgerich­t zwar genaue Vorstellun­g davon, was tatsächlic­h geschehen ist. Da aber die Aussage des Opfers, die im Prozess als Nebenkläge­rin auftrat, die einzige war, die zu den objektiven Beweisen passt, hatte die Kammer letztlich keine Zweifel an der Schuld des 31-Jährigen und verurteilt­e ihn wie das Amtsgerich­t zu einer einjährige­n Bewährungs­strafe.

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