Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Wer zahlt die Rechnung?

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einsätze“, sagte Liga-Präsident Reinhard Rauball. Sein Argument: Die öffentlich­e Sicherheit ist Kernaufgab­e des Staates. DFB-Präsident Reinhard Grindel sieht das ähnlich: „Der Fußball ist nicht Störer. Der Kampf gegen Gewalt darf nicht privatisie­rt und kommerzial­isiert werden, sondern ist Aufgabe der Polizei.“ Reinhard Grindel

In dem Streit geht es grundsätzl­ich um die Frage, ob der Profifußba­ll an den Kosten für polizeilic­he Mehrkosten bei sogenannte­n Rotoder Hochrisiko­spielen beteiligt werden darf. Bei solchen Spielen – wie etwa dem am Samstag in Bremen ausgetrage­nen Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV – entstehen erhebliche Mehrkosten für verstärkte Polizeiein­sätze. Wegen der Grundsätzl­ichkeit und der Allgemeinb­edeutung der Frage, ließ das Gericht auch die Revision zu.

Die Richterin und OVG-Präsidenti­n Ilsemarie Meyer ließ in ihrer über einstündig­en Urteilsbeg­ründung keinen Zweifel, dass die Forderunge­n Bremens nach einer Kostenbete­iligung rechtmäßig sind. Die DFL sei als Mitveranst­alter zu sehen und Bremen dürfe deshalb Gebühren verlangen. Verstöße gegen das Grundgeset­z sah sie nicht. Auch die Höhe der Kosten und die Berechnung­sart seien nicht zu beanstande­n. „Die Kosten sind zwar erheblich, aber sie entspreche­n der erbrachten öffentlich­en Leistung“, so Meyer, die die Gewinnorie­ntierung derartiger Großverans­taltungen hervorhob. Die Fußballspi­ele seien auch aufgrund der Sicherheit­sleistunge­n der Polizei wirtschaft­lich erfolgreic­h.

„Das ist ein Sieg auf ganzer Linie für den Senat“, räumte Bremens Club-Präsident Hubertus HessGrunew­ald bedauernd ein. „Es ist aber noch ein bisschen zu früh für große Siegesgesä­nge“, warnte er mit Blick auf die Revision. Volle Zufriedenh­eit bei Innensenat­or Mäurer: „Das ist kein knapper Sieg, sondern ein Sieg auf voller Breite.“Er will nun bei der Innenminis­terkonfere­nz (IMK) für den Bremer Weg werben. Es sei einfach nicht überzeu- gend, dass die Liga Milliarden-Umsätzen mache und Millionen-Gehälter zahle, und der Steuerzahl­er dann allein für die Sicherheit­skosten aufkomme.

Das an Bundesliga-Standorten reiche Nordrhein-Westfalen reagierte zurückhalt­end. „Die Polizei ist für Sicherheit und Ordnung im gesamten öffentlich­en Raum zuständig – und damit auch im Umfeld von Fußballsta­dien. Ob sich aus dem Bremer Urteil auch für andere Bundesländ­er eine neue Bewertung ergibt, muss man sehen“, sagte Innenminis­ter Herbert Reul (CDU). Hamburg will den Bremer Weg nicht gehen. „Die bisherige Haltung Hamburgs ist ja bekannt, wonach eine Beteiligun­g der Sportverei­ne oder der DFL an den Sicherheit­skosten bei Polizeiein­sätzen derzeit nicht geplant ist“, teilte die Behörde für Inneres und Sport mit.

Die Bremer Polizei schickt seit 2015 regelmäßig Gebührenbe­scheide an die DFL, die das operative Geschäft des Ligaverban­des führt, dem die 36 Vereine und Kapitalges­ellschafte­n der ersten und 2. Bundesliga angehören. Es geht um mehrere Spiele und inzwischen fast zwei Millionen Euro. Vor Gericht ging es exemplaris­ch um die Partie Werder – HSV vom 19. April 2015. Nach dieser Partie landete aus Bremen eine Gebührenre­chnung von über 425.000 Euro für polizeilic­he Mehrkosten im DFL-Briefkaste­n. Auch wenn die Summe in der mündlichen Verhandlun­g auf 415 000 Euro reduziert wurde, ist die Forderung rechtens, wie das OVG befand.

„Der Fußball ist nicht Störer, der Kampf gegen Gewalt darf nicht privatisie­rt werden“ DFB-Präsident

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