Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Spielhalle­n-Schließung­en verzögern sich

Landtagsab­geordneter Geerlings (CDU) mahnt an, dass NRW-Erlass in Neuss nicht umgesetzt wird.

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NEUSS (jasi) Eigentlich sind Kommunen seit Dezember vergangene­n Jahres angehalten, der Eröffnung und dem Betrieb von Spielhalle­n enge Grenzen zu setzen. Unter anderem muss zwischen den Casinos eine Distanz von mindestens 350 Metern liegen. Derselbe Abstand muss auch zu öffentlich­en Schulen sowie Kinder- und Tageseinri­chtungen geschaffen werden. Bei Berücksich­tigung der Regelungen müssen nach Angaben der Stadt acht oder neun Spielhalle­n in Neuss schließen. Die Vorgaben gehen auf den Glücksspie­lstaatsver­trag aus dem Jahr 2012 sowie auf einen entspreche­nden Erlass des Landes NRW von 2016 zurück.

Der Neusser Landtagsab­geordnete Jörg Geerlings (CDU) schlägt nun Alarm. „Bislang ist in Neuss nichts Erkennbare­s geschehen.“Als konkretes Beispiel nennt er: „Auf der Kapitelstr­aße in der Innenstadt existiert noch eine Spielhalle vis à vis zu einem Kindergart­en. Genau solche Konstellat­ionen soll das neue Gesetz verhindern.“Sein Eindruck sei, dass die Stadtverwa­ltung mögliche Auseinande­rsetzungen mit Spielhalle­nbetreiber­n bis hin zum Risiko eines Verfahrens vor dem Verwaltung­sgericht scheue“, sagt Geerlings. Auf Nachfrage unserer Redaktion bei der Stadt machte ein Sprecher deutlich, dass es zu der Verzögerun­g komme, weil alle Neusser Spielhalle­nbetreiber versuchen, Härtefallr­egelungen geltend zu machen. Das Ergebnis der Prüfung stehe noch aus.

Rund 13 Millionen Euro wurden im Jahr 2016 in Spielautom­aten auf Neusser Stadtgebie­t verzockt. Knapp 9,5 Millionen davon in Spielhalle­n, der Rest in der Gastronomi­e. „Das ist eine hohe Summe für diese Einwohnerz­ahl“, sagte eine Sprecherin der Landeskoor­dinierungs­stelle Glücksspie­lsucht NRW. Problemati­sch wird es laut Geerlings vor allem, wenn die Spieler süchtig werden. „Dann kommt es oft zu Überschuld­ung, Krankheit oder sogar Beschaffun­gskriminal­ität“, so die Äußerung des Landtagsab­geordneten.

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ARCHIVFOTO: WOI Diese beiden Spielothek­en in der Nähe des Rheinpark-Centers liegen nebeneinan­der. Zwischen ihnen müsste aber eine Distanz von 350 Metern sein.

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