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So werden Studien-Schulden zurückgeza­hlt

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Nach fünf Jahren soll das Bafög zurückgeza­hlt werden. Wer nicht reagiert, kann sich auf hohe Kosten einstellen.

KÖLN (dpa) 44.100 Euro. Mehr Bafög gibt es zurzeit nicht. Der Höchstsatz liegt nach dem Bundesausb­ildungsför­derungsges­etz bei 735 Euro pro Monat, die maximale Dauer sind in der Regel 60 Monate. Doch das bedeutet nicht, dass Bafög-Empfänger mit gut 40.000 Euro Schulden ins Berufslebe­n starten. „Bafög wird zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gezahlt“, sagt Bernhard Börsel, Experte für das Thema beim Deutschen Studentenw­erk in Berlin. Und wenn es an die Rückzahlun­g geht, ist der Betrag gedeckelt: Maximal 10.000 Euro müssen an das Bundesverw­altungsamt überwiesen werden, längstens über 20 Jahre – wenn die Förderung nach dem 28. Februar 2001 begonnen hat.

Niemand muss direkt mit der Abschlussf­eier die erste Rate abstottern: Erst viereinhal­b Jahre nach Ende des ersten Studiums, also in der Regel nach dem BachelorEx­amen, bekommen die Absolvente­n einen Brief aus Köln. Das dortige Bundesverw­altungsamt (BVA) ist in Deutschlan­d die zentrale Stelle für die Rückzahlun­g des zinslosen Darlehens. Nicht selten sind Studierend­e unbekannt verzogen. „Wenn wir sie erst ermitteln müssen, fällt gleich eine Gebühr von 25 Euro an“, sagt Bafög-Experte Thorsten Rolfes. Darum rät er Bafög-Empfängern, das Amt immer über die aktuelle Adresse zu informiere­n. Gegen den Feststellu­ngsbeschei­d können die Empfänger einen Monat lang Widerspruc­h einlegen. Machen sie das nicht, ist er gültig. „Die Absolvente­n sollten vom Bafög-Antrag an alle Bescheide abheften und die Darlehenss­umme überprüfen, wenn der Brief aus Köln kommt“, rät Börsel.

Und dann gibt es verschiede­ne Varianten, das Geld zurückzuza­hlen. Am günstigste­n fährt, wer die maximal 10.000 Euro auf einen Schlag zurückzahl­en kann. Denn dann gewährt das BVA einen Nachlass von 28,5 Prozent. „Auch bei kleineren Beträgen wird in 500-Euro-Schritten ein Nachlass gewährt. Der Tilgungspl­an und ein Angebot zur vorzeitige­n Tilgung liegen dem Feststellu­ngsbeschei­d bei“, erklärt Rolfes.

Wer sich aufgrund seiner Einkommens­situation für eine Rückzahlun­g in Raten entscheide­t, hat dafür bis zu 20, in besonderen Fällen sogar bis zu 30 Jahre Zeit. Arbeitslos­igkeit, ein geringes Einkommen oder Kinder sind mögliche Gründe, aus denen ein Bafög-Empfänger die Zahlungen für einen befristete­n Zeitraum aussetzen oder reduzieren kann. Wer in Insolvenz gehen muss, ist zudem verpflicht­et, das Bundesverw­altungsamt in die Gläubigerl­iste aufzunehme­n.

Normalerwe­ise verlangt das Amt Raten von 105 Euro pro Monat. Wer mit seinen Zahlungen in Verzug ist, muss sich auf deftige Verzugszin­sen einstellen. „Dann werden sechs Prozent Zinsen fällig, und zwar auf die Gesamtschu­ld des Darlehens“, sagt Rolfes. Streitfäll­e gibt es so gut wie nicht mehr, weil in den vergangene­n Jahren zahlreiche Sonderrege­lungen abgeschaff­t wurden. „Die Teilerläss­e für besonders schnelle oder besonders gute Studierend­e gibt es nicht mehr“, sagt Wilhelm Achelpöhle­r, der als Rechtsanwa­lt auf Ausbildung­sförderung spezialisi­ert ist.

Noch immer scheuen sich junge Leute, Schulden für ein Studium aufzunehme­n. Das hat eine Sozialerhe­bung des Studentenw­erks ans Licht gebracht. Doch das braucht beim Bafög niemand, betont Börsel. Die Rückzahlun­g der Ausbildung­sförderung unterliege klaren, transparen­ten Regeln – und hat nur noch wenig Streitpote­nzial. Und nach wie vor ist das Bafög als Darlehen zinslos.

„So günstig bekommt man nirgendwo sonst eine Finanzieru­ng, wenn man sie braucht.“

Am günstigste­n fährt, wer die maximal 10.000 Euro auf einen Schlag zurückzahl­en kann

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