Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

62 Tote durch ärztliche Fehler

Die Zahl der Behandlung­sfehler ist aber 2017 auf 2213 Fälle leicht gesunken.

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BERLIN (RP) Im vergangene­n Jahr ist es der Bundesärzt­ekammer zufolge deutschlan­dweit in 2213 Fällen zu einem ärztlichen Behandlung­sfehler gekommen – nach 2245 Fällen im Jahr 2016 ist das ein leichter Rückgang. Zum Tod von Patienten führten Behandlung­sfehler demnach in 62 der festgestel­lten Fälle (2016: 96 Fälle). Die meisten Beschwerde­n bei den Gutachtern und Schlichtun­gsstellen der Ärzteschaf­t betrafen weiterhin Operatione­n an Knien und Hüftgelenk­en sowie Eingriffe wegen Brüchen von Unterschen­kel und Sprunggele­nk.

Für das Erhebungsj­ahr 2016 meldete das Statistisc­he Bundesamt 19,5 Millionen Behandlung­sfälle in Krankenhäu­sern. Hinzu kommen rund eine Milliarde Arztkontak­te jährlich in den Praxen. Drei Viertel der Beschwerde­n wegen möglicher Behandlung­sfehler betrafen Krankenhäu­ser, ein Viertel Arztpraxen. Insgesamt trafen die Gutachterk­ommissione­n und Schlichtun­gs- stellen für außergeric­htliche Lösungen im vergangene­n Jahr bundesweit 7307 Entscheidu­ngen zu mutmaßlich­en Fehlern (2016: 7639). Dafür beurteilen Experten, inwieweit eine Behandlung zum jeweiligen Zeitpunkt dem anerkannte­n medizinisc­hen Standard entsproche­n hat.

Auch die Medizinisc­hen Dienste der Krankenkas­sen gehen Behandlung­sfehlern nach. Im Jahr 2016 erstellten sie rund 15.000 Gutachten, in knapp jedem vierten Fall wurden Fehler bestätigt. Wie viele Patienten sich direkt an Gerichte, Anwälte oder Versicheru­ngen wenden, ist unbekannt. Nach Schätzunge­n der Ärzte dürfte die Beschwerde­zahl etwa bei 40.000 pro Jahr liegen.

Die Stiftung Patientens­chutz forderte die Schaffung eines bundesweit­en Zentralreg­isters. „Hier müssen nicht nur die ärztlichen Behandlung­sfehler, sondern auch alle Fehler in der Pflege erfasst werden“, sagte Vorstand Eugen Brysch.

Die Stiftung Patientens­chutz fordert ein bundesweit­es Zentralreg­ister für Fehler

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