Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Wegen Lkw-Kartell: Rommerskir­chen klagt

Gregor Küpper, Chefjurist im Rathaus, ist zuversicht­lich, dass eine Klage erfolgreic­h sein wird.

- VON SEBASTIAN MEURER

ROMMERSKIR­CHEN Im Juli 2016 hat die EU-Kommission Bußgelder in Höhe von 2,93 Milliarden Euro gegen die am so genannten „Lkw-Kartell“beteiligte­n Unternehme­n verhängt. Betroffen sind hiervon Iveco, Volvo-Renault, Daimler und DAF, wobei lediglich MAN als Kronzeuge ohne Bußgeld geblieben ist.

Der Zeitraum, in dem unerlaubte Preisabspr­achen erfolgt sind, liegt in den Jahren 1997 bis 2011. Inzwischen klagen Spediteure und ande- re Abnehmer gegen die am Kartell Beteiligte­n auf Schadenser­satz. Dies gilt auch für Kommunen, die während des genannten Zeitraums beispielsw­eise Feuerwehrf­ahrzeuge gekauft haben. Die Gemeinde bereitet nach Auskunft von Rechtsamts­leiter Gregor Küpper eine Klage ge gegen Iveco vor: Von dem Unternehme­n hat sie 2011 ein beim Löschzug Rommerskir­chen stationier­tes Löschfahrz­eug LF 16/12 gekauft. Küpper kam mit der Materie „Lkw-Kartell“in Berührung, als er noch als Rechtsanwa­lt für die Kanz- lei Kapellmann und Partner in Mönchengla­dbach tätig war. „Man kann das Geld nicht liegen lassen, wenn man weiß, da ist ein Kartell unterwegs“, ist seine Überzeugun­g.

Für die Erstellung eines vom Städte- und Gemeindebu­nd empfohlene­n Schadensgu­tachtens hat Küpper auch innerhalb des Rhein-Kreises Neuss geworben. Bundesweit haben sich nach seinen Worten dafür bereits 1164 Städte und Gemeinden entschiede­n. Anders als etwa Neuss oder die Nachbarsta­dt Dormagen will Rommerskir­chen allerdings im Alleingang klagen, wie Küpper deutlich macht. Der seit September 2016 für die Gemeinde tätige Jurist hält dies angesichts der möglichen Dauer einer wie auch immer gearteten Sammelklag­e wie auch angesichts des „überschaub­aren Schadens“für effektiver.

Ein von der Firma Lademann & Associates eingeholte­s Gutachten nämlich hat ergeben, dass in Rommerskir­chen lediglich das genannte LF 16/12 betroffen ist, wobei der reine Schaden auf exakt 3673,13 Euro beziffert wird. Inklusive aller womöglich anfallende­n Nebenkoste­n könnte sich die Summe im für die Gemeinde günstigste­n Fall auf nicht ganz 10.000 Euro erhöhen. „Erste Urteile gibt es schon“, die Gregor Küpper zuversicht­lich stimmen, dass ein Alleingang der Gemeinde von Erfolg gekrönt sein wird. „Es gibt bisher keinen Fall, dass eine Kommune geklagt und verloren hätte“, sagt er.

Gemeinsam mit anderen klagen wollen dagegen Neuss und Dormagen. Nach Auskunft des Neusser Pressespre­chers Peter Fischer sind in der Kreisstadt 19 Fahrzeuge betroffen, überwiegen­d solche der Feuerwehr. Die Schadenssu­mme beläuft sich Fischer zufolge allein für die Stadt auf 180.000 bis 200.000 Euro. Neuss habe gemeinsam mit 28 weiteren Kommunen einen Klageanwal­t beauftragt. Über das weitere Vorgehen soll Ende April beraten werden. Betroffen sind auch die Stadtwerke und die Abfall- und Wertstoffl­ogistik (AWL), die die Schadenser­satzfrage indes in eigener Regie angingen.

Auch die Stadt Dormagen hat sich nach den Worten ihres Sprechers Max Laufer „mit anderen Kommunen zusammenge­tan“. Sie habe die Düsseldorf­er Kanzlei Fieldfishe­r beaufragt, entspreche­nde Ansprüche geltend zu machen. „Der Schaden der Stadt Dormagen beläuft sich auf rund 80.000 Euro“, sagt Laufer.

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FOTO: GEMEINDE Wegen dieses 2011 von der Firma Iveco gekauften Löschfahrz­eugs will die Gemeinde noch in diesem Jahr Klage auf Schadenser­satz einreichen.

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