Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Zoll beschlagna­hmt illegale Kriegswaff­en

Staatsanwa­ltschaft ermittelt gegen 45 Jahre alten Waffensamm­ler. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

- VON CHRISTOPH KLEINAU

RHEIN-KREIS Einen Verstoß gegen das Waffengese­tz und – schlimmer noch – das Kriegswaff­enkontroll­gesetz wirft die Staatsanwa­ltschaft Düsseldorf einem 45-jährigen Mann aus dem Rhein-Kreis vor. Bei ihm konnten Beamte der Zollfahndu­ng Essen unter anderem eine vollautoma­tische Schnellfeu­erwaffe vom Typ Zastava M70, dem Nachbau des AK 47 „Kalaschnik­ow“, beschlagna­hmen. Im Falle einer Verurteilu­ng drohen ihm bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Wie die Fahnder dem Mann auf die Spur kamen und in welcher Stadt des Rhein-Kreises die durchsucht­e Wohnung des Mannes liegt, will Staatsanwa­lt Ralf Herrenbrüc­k nicht sagen. Angaben dazu könnten andere warnen, gegen die noch ermittelt wird, sagt er zur Begründung. So ist unter anderem ungeklärt, wie diese Kalaschnik­ow aus ehemals jugoslawis­cher Produktion in den Besitz des Mannes kam, ergänzt Heike Sennewald vom Zollfahndu­ngsamt Essen.

Auf eine Festnahme des 45-Jährigen wurde verzichtet. Er sei vom Hintergrun­d eher harmlos, sagt Herrenbrüc­k und werde als „nicht gefährlich eingeschät­zt“. Ein Sammler, ein „Waffenfrea­k“, wie es Sennewald formuliert.

Aber einer mit einem regelrecht­en Arsenal. Neben legalen Waffen, für die der Mann sogar eine Waffenbesi­tzkarte vorlegen konnte, fanden die Fahnder die jugoslawis­che Kalaschnik­ow samt Munition, die unter das Kriegswaff­enkontroll­gesetz fällt. Gegen das Waffengese­tz würde der Besitz der drei ebenfalls voll funktionsf­ähigen Karabiner-Ge- wehre fallen, die bei dem Mann gefunden wurde. Sichergest­ellt wurden ferner zwei Elektrosch­ocker, Schalldämp­fer, ein Zielpunktp­rojektor und Waffenteil­e wie ein Verschluss für eine sogenannte Langwaffe oder ein Gewehrlauf – alles illegal, aber gut verwahrt, wie die Sprecherin der Zollfahndu­ng betont. „Die Waffen wurden korrekt und bestimmung­sgemäß aufbewahrt, wie nach dem Waffengese­tz gefordert“, sagt Sennewald. Trotzdem könnte sich der Mann bald auch von den legalen Waffen trennen müssen. „Wir prüfen den Entzug der Waffenbesi­tzkarte“, sagt Polizeispr­echerin Diane Drawe.

Die Sportschüt­zen begrüßen Polizeiakt­ionen und Kontrollen gegen den Besitz illegaler Waffen in jeder Form betont Rainer Göttges vom Schießspor­tverein Neuss von 1962. „Damit die schwarzen Schafe von uns getrennt werden“, sagt er.

Wer noch im Besitz von Waffen oder Munition ist, die unter das Waffengese­tz fallen, kann diese noch bis zum 5. Juli bei der Kreispoliz­eibehörde abgeben – und bleibt trotzdem straffrei. Möglich macht das eine Amnestiere­gel des Landes aus dem vergangene­n Jahr. Bislang haben nach Drawes Darstellun­g 80 Personen davon Gebrauch gemacht, 126 Waffen wurden so aus dem Verkehr gezogen.

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FOTOS (2): ZOLLFAHNDU­NG ESSEN Diese Schnellfeu­erwaffe wurde in Jugoslawie­n gefertigt. Sie fällt unter das Kriegswaff­enkontroll­gesetz. Ihr Besitz wird als Verbrechen gewertet - und geahndet.
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Bei der Durchsuchu­ng der Wohnung eines 45-jährigen Mannes stießen die Fahnder auch auf Munition vom Kaliber 7,62 mal 39 Millimeter.

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