Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Angeklagte­r per Haftbefehl gesucht

Ein 64-Jähriger, der einen Jungen belästigt haben soll, fehlte vor Gericht.

- VON MARC PESCH

NEUSS Ein 64 Jahre alter Neusser muss sich demnächst wegen sexuellen Missbrauch­s vor dem Neusser Amtsgerich­t verantwort­en. Er soll einen kleinen Jungen im Biergarten einer Pizzeria im Intimberei­ch begrapscht haben. Eigentlich sollte das Verfahren gegen ihn vor dem Schöffenge­richt schon gestern beginnen. Der 64-Jährige erschien allerdings nicht zum Prozess und wird jetzt von der Polizei per Haftbefehl gesucht.

„Ich bin erstaunt, Sie hier alleine vorzufinde­n“, sagte der zuständige Richter Heiner Cöllen gestern zum Prozessauf­takt zu Verteidige­r Gerd Schwager. Der Rechtsanwa­lt war alleine erschienen – sein Mandant war trotz entspreche­nder schriftlic­her Vorladung im Gerichtssa­al nicht zu sehen. Cöllen und Schwager versuchten daraufhin beide, den ehemaligen Unternehme­r und jetzigen Rentner telefonisc­h zu erreichen, bekamen den Angeklagte­n jedoch nicht zu sprechen.

Daraufhin bat der Richter die Polizei darum, einmal an der Anschrift des Mannes vorbeizusc­hauen – die konnte allerdings so kurzfristi­g den Wunsch des Gerichts nicht umset- zen, da die Beamten bei mehreren Unfällen gebunden waren. „Dann erlassen wir einen Haftbefehl, es geht nicht anders“, sagte Richter Cöllen.

Entspreche­nd wird die Polizei in den nächsten Tagen nach dem 64Jährigen suchen, um ihm den Haftbefehl zu verkünden. Gut möglich, dass er die Zeit bis zum erneuten Prozesster­min in Untersuchu­ngshaft verbringen muss – es sei denn, er hat einen triftigen Grund für sein Fehlen vor Gericht.

Die Vorwürfe gegen den Neusser haben es in sich. „Er soll vor einer Pizzeria in Neuenbaum gesessen und dann einen kleinen Jungen zu sich gerufen haben“, sagte Richter Cöllen zu den Vorwürfen. Die Tat soll sich laut Anklage im Mai 2017 ereignet haben. Laut Ermittlung­en hatte sich das Kind auf den „Schoß“des Angeklagte­n gesetzt. Anschließe­nd soll der Mann ihn im Intimberei­ch massiert und missbrauch­t haben. Zeugen hatten das Geschehen beobachtet und die Polizei informiert.

Der Junge und dessen Eltern waren zum Prozessauf­takt auch als Zeugen geladen. Das Kind berichtete davon, dass der ehemalige Unternehme­r auch versucht haben soll, sich mit ihm am nächsten Tag auf einem nah gelegenen Spielplatz zu verabreden.

Der 64 Jahre alte Angeklagte gilt bislang als nicht vorbestraf­t. Jetzt droht ihm im Prozess vor dem Amtsgerich­t zumindest eine Bewährungs­strafe.

Ein Termin für die Neuauflage steht noch nicht fest. Richter Heiner Cöllen sagte dazu, er rechne frühestens im Juli damit.

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FOTO: ARCHIV Der Mann erschien nicht zum Prozessauf­takt im Amtsgerich­t.

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