Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Höhere Mütterrent­e ab 2019

Arbeitsmin­ister Heil will die Rente für Frauen mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, ab Januar 2019 erhöhen. Noch ist offen, ob alle Mütter oder nur die mit drei und mehr Kindern profitiere­n.

- VON BIRGIT MARSCHALL UND EVA QUADBECK

BERLIN Die Bundesregi­erung will rasch ein „erstes großes Rentenpake­t“auf den Weg bringen. Herzstück soll eine weitere Erhöhung der Mütterrent­e werden. „Wir heben die Rente für Mütter oder auch Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, zum 1. Januar 2019 an“, sagte Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) unserer Redaktion.

Noch ist offen, ob alle Mütter mit Kindern der Jahrgänge vor 1992 profitiere­n werden. Der Koalitions­vertrag sieht eine Rentenerhö­hung eigentlich nur für die Mütter vor, die drei und mehr Kinder zur Welt gebracht haben. Heil aber erwägt unter anderem aus verfassung­srechtlich­en Gründen, seine Reform breiter anzulegen. Er verwies auf die Vereinbaru­ng im Koalitions­vertrag und sagte: „Wir prüfen das aber. Ich muss und werde den Gleichheit­sgrundsatz der Verfassung beachten.“Einen Gesetzentw­urf will er in einigen Wochen vorlegen.

Die Mütterrent­e ist seit Jahren ein Debattenth­ema um Gerechtigk­eit. Ursprüngli­ch erhielten Frauen mit Kindern aus den Geburtsjah­rgängen vor 1992 für ihre Erziehungs­arbeit nur einen Rentenpunk­t pro Kind und Monat gutgeschri­eben. Jüngere Mütter hingegen erhalten drei Rentenpunk­te pro Kind. Für die Rentenzahl­ung ist das ein erhebliche­r Unterschie­d: Aktuell entspricht ein Punkt einem Gegenwert von 31,01 Euro (Osten: 29,69 Euro) bei der Rentenzahl­ung.

Die Vorgängerr­egierung hat die Kluft bei der Rente zwischen jüngeren und älteren Müttern bereits verkleiner­t: Seit Juli 2014 profitiere­n auch die älteren Mütter von zwei Rentenpunk­ten pro Kind. Für Millionen von Frauen bedeutete dies eine Rentenerhö­hung, für die Rentenvers­icherung eine jährliche Zusatzbela­stung von knapp sieben Milliarden Euro.

Mit Blick auf die Kosten hatten sich Union und SPD nun darauf geeinigt, nur für Frauen mit drei und mehr vor 1992 geborenen Kindern jeweils einen weiteren Rentenpunk­t pro Kind gutzuschre­iben. Davon hätten etwa 2,8 Millionen Mütter (und Väter) profitiert. Die Kosten werden auf 3,4 Milliarden Euro geschätzt. Wollte man diese Summe gerecht auf alle älteren Mütter verteilen, könnte pro Kind der Gegenwert eines halben Rentenpunk­tes auf die Ruhestands­bezüge aufgeschla­gen werden.

Bei der Mütterrent­e droht also erneut eine Auseinande­rsetzung um eine gerechte Verteilung. Zumal die Bundesregi­erung beim Thema Rente noch etliche weitere teure Vorhaben plant. Teil des ersten großen Rentenpake­ts soll nach den Worten des Arbeitsmin­isters auch eine Verbesseru­ng bei der Erwerbsmin­derungsren­te werden. „Betroffene sollen künftig so viel Rente bekommen, als hätten sie nicht nur bis zum 62., sondern bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet“, sagte Heil. Zudem ist geplant, das Rentennive­au bis 2025 bei den heute geltenden 48 Prozent zu stabilisie­ren und zugleich die Beitragssä­tze nur moderat steigen zu lassen. Alle diese Pläne sollen bereits zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden. Wie es dann nach 2025 langfristi­g weitergeht, dazu soll eine Rentenkomm­ission Vorschläge machen. Sie soll noch vor der Sommerpaus­e ihre Arbeit aufnehmen.

Für die künftige Finanzieru­ng der Rente setzt Heil auf mehr Steuermitt­el: „Mitte der 20er Jahre werden die geburtenst­arken Jahrgänge in Rente gehen. Wenn wir die Leistungen der Rente dann nicht einschränk­en und die Beiträge stabil halten wollen, werden wir insgesamt in Zukunft über eine deutlich stärkere Steuerfina­nzierung der Rente reden müssen.“

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