Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Korruption: Koalition dehnt Prüfrecht nicht aus

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NEUSS (-nau) Der Antikorrup­tionsbeauf­tragte der Stadt soll auch bei den städtische­n Tochterunt­ernehmen prüfen dürfen. So ist es im Antikorrup­tionskonze­pt festgeschr­ieben, das noch in der Amtszeit von Alt-Bürgermeis­ter Herbert Napp beschlosse­n wurde. Im nicht-öffentlich­en Beteiligun­gsausschus­s verweigert­en allerdings CDU und Grüne jetzt den Wettbewerb­swächtern den Zutritt zum städtische­n Lukaskrank­enhaus.

Die CDU-Fraktionsv­orsitzende Helga Koenemann verteidigt die Entscheidu­ng. Die Prüfberech­tigung, wie sie über eine Satzungsän­derung in den Gesellscha­ftervertra­g aufgenomme­n werden sollte, sei ihr zu unspezifis­ch formuliert und zu allgemein. Gerade bei der Prüfung der Aktivitäte­n des Krankenhau­ses müsse man die Prüfberech­tigung durch klare Formulieru­ngen begrenzen. Das Wort „anlassbezo­gen“fehle ihr dabei, sagt sie.

Ihr SPD-Kollege Arno Jansen hat für solche Wortakroba­tik wenig Verständni­s. „Wir diskutiere­n das Thema seit Jahren“, sagt er und weist darauf hin, dass die Prüfberech­tigung der Antikorrup­tionsstell­e schon auf die meisten städtische­n Töchter ausgedehnt und auch wahrgenomm­en wurde. Zuletzt beim Neusser Bauverein.

Die Weigerung der schwarz-grünen Koalition wertet Bürgermeis­ter Reiner Breuer nicht als Schlappe. Es liege seit 2014 eine Selbstverp­flichtung der „Lukas“-Geschäftsf­ührung vor, die Prüfer im Bedarfsfal­l tätig werden zu lassen, sagt er. Die Frage, ob dieses Recht daher überhaupt über die Satzung abgesicher­t werden muss, will er erst einmal prüfen.

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