Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Korruption: Koalition dehnt Prüfrecht nicht aus
NEUSS (-nau) Der Antikorruptionsbeauftragte der Stadt soll auch bei den städtischen Tochterunternehmen prüfen dürfen. So ist es im Antikorruptionskonzept festgeschrieben, das noch in der Amtszeit von Alt-Bürgermeister Herbert Napp beschlossen wurde. Im nicht-öffentlichen Beteiligungsausschuss verweigerten allerdings CDU und Grüne jetzt den Wettbewerbswächtern den Zutritt zum städtischen Lukaskrankenhaus.
Die CDU-Fraktionsvorsitzende Helga Koenemann verteidigt die Entscheidung. Die Prüfberechtigung, wie sie über eine Satzungsänderung in den Gesellschaftervertrag aufgenommen werden sollte, sei ihr zu unspezifisch formuliert und zu allgemein. Gerade bei der Prüfung der Aktivitäten des Krankenhauses müsse man die Prüfberechtigung durch klare Formulierungen begrenzen. Das Wort „anlassbezogen“fehle ihr dabei, sagt sie.
Ihr SPD-Kollege Arno Jansen hat für solche Wortakrobatik wenig Verständnis. „Wir diskutieren das Thema seit Jahren“, sagt er und weist darauf hin, dass die Prüfberechtigung der Antikorruptionsstelle schon auf die meisten städtischen Töchter ausgedehnt und auch wahrgenommen wurde. Zuletzt beim Neusser Bauverein.
Die Weigerung der schwarz-grünen Koalition wertet Bürgermeister Reiner Breuer nicht als Schlappe. Es liege seit 2014 eine Selbstverpflichtung der „Lukas“-Geschäftsführung vor, die Prüfer im Bedarfsfall tätig werden zu lassen, sagt er. Die Frage, ob dieses Recht daher überhaupt über die Satzung abgesichert werden muss, will er erst einmal prüfen.