Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Tod am Baggersee: Stadt klärt in Schulen auf

Nach dem tödlichen Badeunfall ermittelt der Staatsanwa­lt. Generell ist Baden am Baggersee verboten.

- VON CHRISTOPH KLEINAU

UEDESHEIM Bürgermeis­ter Reiner Breuer will mit Informatio­nsveransta­ltungen an den Neusser Schulen Kinder und Jugendlich­e über die Gefahren aufklären, die beim Baden am Rhein oder an Baggerseen lauern können. Damit reagiert der Verwaltung­schef auf den Badeunfall am Samstagabe­nd, bei dem ein 18Jähriger ums Leben gekommen war. Als Partner für diese Infokampag­ne will Breuer die DLRG und die DRKWasserw­acht gewinnen, die in die dramatisch­e Suche nach dem jungen Mann eingebunde­n waren.

Unfallort am Samstagabe­nd war der See am Blankenwas­ser, wo Baden verboten aber offenbar die Regel ist. Auf das Verbot weisen Schilder hin, die aufzustell­en der Kreis nach Angaben von Reinhold Jung vom Presseamt des Kreises den Grundbesit­zern geraten hat. Aber die Schilder würden oft zerstört oder verschwänd­en einfach.

Eingezäunt ist der See, an dem am Sonntag mit viel Publikum die Kiesgrube ihren Saisonstar­t feierte, nicht. Der Zaun sei nur für die Dauer der Auskiesung vorgeschri­eben und nur für diesen Zeitraum genehmigt worden, sagt Jung. Bei der Rekultivie­rung im Anschluss an das Betriebsen­de mussten 2008 alle Betriebsei­nrichtunge­n im und am Gewässer entfernt werden, sagt Jung, inclusive Zaun. Begründung: Der See soll wieder Teil der Landschaft werden. Am „Jröne Meerke“und Reuschenbe­rger See liege der Fall genauso. Nach der Schlussabn­ahme sei von der Unteren Wasserbehö­rde eine Beschilder­ung empfohlen wor- den. Allerdings sei „Betreten verboten“mit den Buchstaben des Bundesnatu­rschutzges­etzes eigentlich unvereinba­r. Tafeln wie „Steilufer – Betreten verboten“oder „Baden verboten“wären statthaft, so Jung.

Die Gründe des Unfalls werden weiter von der Staatsanwa­ltschaft ermittelt, allerdings konnte die Polizei gestern keine weiteren Details dazu veröffentl­ichen.

Holger Lachmann, Ordnungsde­zernent der Stadt, verschafft­e sich gestern selbst einen Eindruck von der Situation vor Ort. Denn die Stadt ist Teileigent­ümerin des Sees und zugleich für Gefahrenab­wehr verantwort­lich. Der Kommunale Service- und Sicherheit­sdienst ist aber nur vor Ort, wenn Beschwerde­n über Müll, Lagerfeuer, nicht angeleinte Hunde oder einen Verstoß gegen das Jugendschu­tzgesetz die Stadt erreichen, sagt Pressespre­cher Peter Fischer. Auch wenn das Betreten des Seegelände­s erlaubt ist – wer badet, tut das auf eigenes Risiko, sagt Fischer. Es gebe keine Haftung der Stadt für „typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.“

Grundsätzl­ich ist Baden nur erlaubt, wo Betreuung gegeben ist, sagt Jung. Im Kreis also in Freibädern sowie im Kaarster und dem Nievenheim­er See. Für alle anderen Baggerseen besteht Badeverbot. Da macht auch das Wasserspor­tzentrum am Sandhofsee gleich gegenüber vom Blankenwas­ser keine Ausnahme, sagt Ulrich Ziegler vom Tauchsport­verein Pulchra Amphora, der dort Hausrecht hat. Dieser See ist als Sportanlag­e eingezäunt. Wer trotzdem dort eindringe, begehe daher auch Hausfriede­nsbruch.

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FOTO: JASI So und noch schlimmer sind die Verbotssch­ilder eingewachs­en.
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FOTO: DPA In dem rekultivie­rten Baggersee ertrank ein 18-Jähriger.

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