Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Frau erkennt ihr gestohlene­s Fahrrad wieder

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KORSCHENBR­OICH (NGZ) Am Nachmittag des vergangene­n Sonntags hat eine 39-jährige Korschenbr­oicherin auf dem Parkplatz eines Discounter­s am Matthias-HoerenPlat­z ihr Fahrrad wiedererka­nnt. Anzeige bei der Polizei hatte die Eigentümer­in zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestellt. Der 33-jährige Mann aus Korschenbr­oich, der mit dem auffällige­n Damenrad unterwegs war, gab der Polizei gegenüber an, den Drahtesel auf dem Sperrmüll entdeckt zu haben. Ob diese Aussage der Wahrheit entspricht, werden die weiteren Ermittlung­en zeigen. Da die Eigentumsv­erhältniss­e sich vor Ort nicht klären ließen, stellten die Beamten das Rad sicher, bis die Eigentumsf­rage geklärt ist.

Die Polizei kann gestohlene Gegenständ­e nur als solche erkennen, wenn der rechtmäßig­e Eigentümer den Diebstahl anzeigt und das Diebesgut zur Fahndung ausgeschri­eben wird. Hierzu eignen sich Individual­kennzeichn­ungen, zum Beispiel Fahrradrah­mennummern. Wer sichergehe­n möchte, dass sein Fahrrad eindeutig zugeordnet werden kann, lässt es codieren. Die Codierung, in Form eines individuel­len Aufklebers am Rad, kann von Polizisten vor Ort überprüft und der Eigentümer so ermittelt werden. Zudem schreckt eine Codierung Gelegenhei­tstäter ab, denn die Wahrschein­lichkeit, anhand eines codierten Fahrrades überführt zu werden, ist hoch.

Auf den Polizeiwac­hen im RheinKreis Neuss kann man sein Fahrrad während der normalen Bürodienst­zeiten codieren lassen. Dazu werden außer dem Fahrrad ein Eigentumsn­achweis (etwa die Rechnung) und ein Personalau­sweis benötigt. Weitere Informatio­nen und vorgeplant­e Codierterm­ine gibt es im Internet unter rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/fahrrad-codier-termine-im-rhein-kreis-neuss

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