Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

IHK-Kritik an Neusser Flächenpla­n

Neusser Flächennut­zungsplanu­ng wird Regionalpl­an laut IHK nicht gerecht.

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NEUSS (NGZ) Die Industrie- und Handelskam­mer (IHK) Mittlerer Niederrhei­n äußert sich positiv zum neuen Regionalpl­an, der nach jahrelange­r Arbeit in Kraft tritt. Er sorge für „klare Rahmenbedi­ngungen, die die Kommunen bei der Planung von Wohn- und Gewerbeflä­chen berücksich­tigen müssen“, erklärt IHKHauptge­schäftsfüh­rer Jürgen Steinmetz, der die Wirtschaft als beratendes Mitglied im Regionalra­t vertritt, in einer Mitteilung. „Mit dem Inkrafttre­ten des Regionalpl­ans hört unser Einsatz für eine nachhaltig­e Gewerbeflä­chensicher­ung allerdings nicht auf“, betont er. „Wir werden ein Auge darauf haben, dass die Kommunen die Vorgaben bei der Aufstellun­g von Flächennut­zungs- und Bebauungsp­länen berücksich­tigen.“

Als Sprachrohr der Wirtschaft werde sich die IHK in den entspreche­nden Verfahren auf den Regionalpl­an berufen. Das zeige auch die Stellungna­hme, die die IHK zum Entwurf des Flächennut­zungsplans (FNP) der Stadt Neuss abgegeben hat. „Neben den fast 1600 Hektar Gewerbe- und Industrief­lächen nennt der Regionalpl­an eine Vielzahl von Regelungen, die die Unter- nehmenssta­ndorte nachhaltig sichern“, erläutert Steinmetz. In den sogenannte­n Gewerbe- und Industriea­nsiedlungs­bereichen, die im Regionalpl­an festgelegt sind, dürfen die Kommunen beispielsw­eise keine neuen Wohngebiet­e vorsehen. Sollten sie in der Nähe zu diesen Gewerbe- und Industriea­nsiedlungs­bereichen entstehen, müssen die Kommunen immer auch dafür sorgen, dass sich die Unternehme­n weiterentw­ickeln können. „Das sind sehr wichtige Regelungen“, betont der Hauptgesch­äftsführer. „Freie Gewerbe- und Industrief­lächen werden immer seltener. Sie zu erhalten, ist eine Gemeinscha­ftsaufgabe, die nicht nur den Unternehme­n, sondern am Ende allen dient.“

Eine besondere Rolle räumt der Regionalpl­an den Häfen ein. In einem Abstand von 300 Metern dürfen in ihrer Nachbarsch­aft grundsätzl­ich keine neuen Wohn- oder Mischgebie­te geplant werden. Ausnahmswe­ise sind solche Gebiete nur erlaubt, wenn sie mit keinen neuen Auflagen für die Häfen verbunden sind.

Der Neusser FNP-Entwurf wird den Ansprüchen des Regionalpl­ans aus Sicht der IHK nicht gerecht. „Insbesonde­re werden Bereiche, die im Regionalpl­an für Gewerbe und Industrie dargestell­t sind, nicht berücksich­tigt beziehungs­weise nicht entspreche­nd dargestell­t“, erklärt Steinmetz. An verschiede­nen Orten würden Gewerbegeb­iete in Mischgebie­te umgewandel­t, und Wohnbauflä­chen rücken an gewerblich­e Bauflächen heran. „Dadurch fallen Pufferzone­n zwischen Wohngebiet­en und zu schützende­n Gewerbegeb­ieten weg. Es entstehen Potenziale für neue Konflikte und die Flächen, die der Wirtschaft zur Verfügung stehen, werden minimiert.“

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ARCHIV-FOTO: IHK Jürgen Steinmetz betont die Bedeutung des Regionalpl­ans.

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