Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Jugendamt sucht Schöffen – Bewerbunge­n bis Ende Mai

-

NEUSS (NGZ) Die Stadt Neuss ist auf der Suche nach Jugendschö­ffen. Wer Erfahrung im Umgang mit Jugendlich­en hat, kann sich noch bis Ende Mai beim Jugendamt für die fünfjährig­e Wahlperiod­e ab Januar 2019 melden. Neben einem entspreche­nden Beruf gilt auch eine ehrenamtli­che Tätigkeit im Bereich von Jugendverb­änden, Jugendhilf­eund Freizeitei­nrichtunge­n sowie im schulische­n und sportliche­n Bereich als ausreichen­de Qualifikat­ion. Darauf weist die Stadtverwa­ltung hin.

Als ehrenamtli­che Richter ohne juristisch­e Vorbildung können Jugendschö­ffen in Neuss und Düsseldorf am Jugendgeri­cht neben Berufsrich­tern unter anderem über Schuld und Unschuld sowie über zu verhängend­e Strafen mitentsche­iden. Bewerben kann sich jeder, der in Neuss wohnt und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürg­erschaft besitzt und nicht zu einer Freiheitss­trafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Zudem darf – auch darauf weist die Stadtverwa­lung hin – gegen Bewer- ber kein Ermittlung­sverfahren wegen einer schweren Straftat schweben. Das Amt des Jugendschö­ffen verlangt in hohem Maße Unparteili­chkeit, Selbststän­digkeit und Reife des Urteils. Zudem werden geistige Beweglichk­eit und – wegen des laut Verwaltung anstrengen­den Sitzungsdi­enstes – körperlich­e Eignung vorausgese­tzt. Wer Jugendschö­ffe werden möchte, kann sich unter 02131 905331 oder per E-Mail an jugend@stadt.neuss.de melden.

Auch das Rechtsamt der Stadt Neuss ist weiterhin auf der Suche nach Schöffen für die Amtsgerich­te Neuss und Düsseldorf sowie das Landgerich­t Düsseldorf. Die Amtszeit beginnt ebenfalls am 1. Januar 2019. Hauptamtli­che in oder für die Justiz Tätige – zum Beispiel Richter, Polizisten und Bewährungs­helfer – sowie Religionsd­iener sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.

Weitere Informatio­nen rund um die Tätigkeit als Schöffe gibt es unter der Telefonnum­mer 02131 903008 und per E-Mail an rechtsamt@stadt.neuss.de.

Wahlperiod­e beginnt am 1. Januar 2019 und dauert insgesamt fünf Jahre

Newspapers in German

Newspapers from Germany