Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bürgermeis­ter legt seine Nebentätig­keiten offen

Marc Venten muss nicht jede Vergütung an die Stadt abführen. Eine Liste der einzelnenP­osten werden heute dem Stadtrat vorgelegt.

- VON FRIEDHELM RUF

KORSCHENBR­OICH Transparen­z: Das hatte der Gesetzgebe­r im Sinn, als er in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 das Korruption­sbekämpfun­gsgesetz auf den Weg brachte. Dort ist im Paragrafen 17 festgelegt, dass Bürgermeis­ter und Landräte die Höhe ihrer Vergütunge­n für Nebentätig­keiten offenzuleg­en haben, denn sie üben ein öffentlich­es Amt aus, über das sie Auskunft geben müssen.

Diese Transparen­z geschieht auch in Korschenbr­oich. Wer auf der Internetse­ite der Stadt das Wort „Nebentätig­keiten“eingibt, wird auf eine Seite gelenkt, auf der sich der Nutzer die Nebentätig­keiten von Bürgermeis­ter Marc Venten aus dem Jahr 2016 und von seinem Vorgänger Heinz Josef Dick im Jahr 2008 ansehen kann. Im Vergleich der beiden Verwaltung­schefs weist die Höhe der Vergütung nur geringfügi­ge Unterschie­de auf.

Heute Abend beginnt um 18 Uhr im Ratssaal an der Don-Bosco-Straße eine Sitzung des Stadtrates; auf der Tagesordnu­ng stehen unter anderem auch die Nebentätig­keiten des Bürgermeis­ters. Er hätte die Liste bereits Ende März vorlegen sollen, aber damals gab es noch keine aktuellen Zahlen. Jetzt zeigt die neue Liste die Nebentätig­keiten des Bürgermeis­ters für das Jahr 2017. Die Summen sind übrigens bis auf den Cent genau die gleichen wie im Jahr davor. Beträge kamen aus dem Amt, das Venten ausübt, zustande. Einen Teil der Vergütung muss er daher an die Stadtkasse abführen. Das betrifft drei Posten: Aus seiner Arbeit als Regionalbe­iratsmitgl­ied bei der NEW AG hat die Stadt Anspruch auf die 1.800 Euro, die Venten dort 2017 erhalten hat. Ebenso auf die Summe von jeweils 81,80 Euro für zwei Ämter, die Venten als Vorsitzend­er des Aufsichtsr­ates der jeweiligen Gesellscha­fterversam­mlung erhält: der Rehabilita­tionsklini­k Bau GmbH und der Wirtschaft­sförderung­sgesellsch­aft der Stadt Korschenbr­oich. Nicht abführen muss Venten die 7.262,26 Euro, die er 2017 für seine Arbeit in den Gre- mien der Sparkasse erhalten hat. Die Höchstgren­ze für einfache Mitglieder liegt dort bei 14.400 Euro, Venten liegt weit darunter. Erst wenn er die Höchstgren­ze überschrei­ten würde, müsste er den darüber liegenden Betrag abführen.

Für viele weitere Nebentätig­keiten bekommt der Bürgermeis­ter keine Vergütung. Das gilt zum Beispiel für seine Mitarbeit in der Gesellscha­fterversam­mlung beim Lokalradio, bei der Verkehrsge­sellschaft im Rhein-Kreis Neuss oder bei der Kommission gegen den Fluglärm in der Stadt. Das gilt aber auch dort, wo Venten Vorsitzend­er ist, etwa beim Gestaltung­sbeirat Liedberg oder beim Fördervere­in City-Lauf.

Dass sich bei den Nebentätig­keiten in den vergangene­n Jahren etwas geändert hat, zeigt der Vergleich der Nebentätig­keiten bei den Bürgermeis­tern Dick und Venten. Zwar bekam Dick keine Vergütung für seine Arbeit im RWE-Kommunalbe­irat Neuss. Wenn diese Tätigkeit aber vergütet worden wäre, hätte er diesen Betrag damals nicht an die Stadt abführen müssen. Inzwischen aber sind alle Nebeneinkü­nfte, die in Aufsichtsr­äten oder Beiräten des RWE-Konzerns erzielt werden, voll an die Stadt abzuführen. Venten müsste also einen eventuelle­n Betrag im RWE-Kommunalbe­irat abführen. Doch zurzeit ruht seine Tätigkeit dort ohnehin.

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