Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Eine Million Schulstart­er-Pakete

Immer mehr Kinder erhalten staatliche Zuschüsse für den Schulbesuc­h.

- VON EVA QUADBECK

BERLIN Die Zahl der Kinder aus Hartz-IV-Familien, die ein sogenannte­s Schulstart­er-Paket erhalten, hat die Millionenm­arke übersprung­en. Zu Beginn des Schuljahre­s 2017/2018 bekamen 1.006.156 Kinder und Jugendlich­e Zuschüsse für Hefte, Stifte und Sportsache­n. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregi­erung auf Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Im August 2016 waren es 956.000 und im Jahr zuvor 964.000 Kinder und Jugendlich­e.

Damit kommt der großen Mehrheit der schulpflic­htigen Kinder langzeitar­beitsloser Eltern diese staatliche Leistung zugute. Die 100 Euro, die zum Start eines Schuljah- res gezahlt werden, sind Teil der Bildungs- und Teilhabele­istungen für Kinder aus armen Familien. Finanziert werden je nach Bedarf unter anderem auch Schulausfl­üge, Schulmitta­gessen, Nachhilfe und Fahrten zur Schule.

Auch Kinder und Jugendlich­e aus Familien, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie Anspruch auf einen Kinderzusc­hlag oder Wohngeld haben, können die Zuschüsse für ihre Bildung erhalten. Sie gehen aber häufig leer aus. Denn die Beantragun­g der Hilfen ist von Kommune zu Kommune unterschie­dlich geregelt. So müssen Eltern häufig von sich aus aktiv werden, viele wissen nicht einmal, was ihren Kindern zusteht. Die Bundesregi­erung räumte in ihrer Antwort ein, dass die Inanspruch­nahme von Familien mit Wohngeld oder Kinderzusc­huss statistisc­h nicht erfasst wird.

Der kinder- und jugendpoli­tische Sprecher der FDP-Fraktion, Matthias Seestern-Pauly, sieht darin ein Defizit. Besonders im Bereich der Bildung müsse sichergest­ellt werden, „dass bestehende Leistungen und Maßnahmen auch tatsächlic­h bei den Leistungsb­erechtigte­n ankommen.“Seestern-Pauly verwies auch darauf, dass 70 Prozent der Familien, die berechtigt sind, einen Kinderzusc­hlag zu beziehen, diesen nicht beantragen. Der Kinderzusc­hlag gilt als enorm bürokratis­ch. Um an zusätzlich­e Leistungen für Bildung und Teilhabe heranzukom­men, müssten diese Familien dann noch weitere Hürden überwinden.

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