Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Sicher und gesund bei der Arbeit

Ob Ersthelfer­ausbildung oder Gefährdung­sbeurteilu­ng – Arbeitgebe­r und Führungskr­äfte sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeite­r verantwort­lich.

- VON BRIGITTE BONDER

Zahlreiche Gesetze und Vorschrift­en bestimmen die Pflichten der Arbeitgebe­r hinsichtli­ch Arbeitssic­herheit und Gesundheit­sschutz im Unternehme­n. Eine besonders wichtige Rolle spielt dabei das Arbeitssch­utzgesetz. „Es enthält mit der Gefährdung­sbeurteilu­ng das zentrale Instrument des Arbeitssch­utzes“, betont Frank Bell von der Deutschen Gesetzlich­en Unfallvers­icherung DGUV. Der Arbeitgebe­r ist verpflicht­et, Gefährdung­en bei der Arbeit zu ermitteln, Gegenmaßna­hmen zu ergreifen, deren Wirksamkei­t zu überprüfen und dies zu dokumentie­ren. „Das gilt zum Beispiel für Gefährdung­en durch Gefahrstof­fe oder spezielle physikalis­che Einwirkung­en durch Lärm oder Strahlung, aber auch für psychische Belastunge­n bei der Arbeit“, erklärt der Experte für betrieblic­he Prävention.

Die DGUV Vorschrift 1 sieht darüber hinaus die Bestellung von Sicherheit­sbeauftrag­ten durch den Arbeitgebe­r vor. Sie sind ehrenamtli­che Ansprechpe­rsonen für die Beschäftig­ten in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Weiterhin enthält die Vorschrift auch die Pflicht für Arbeitgebe­r, Beschäftig­te als Ersthelfer ausbilden zu lassen. Je nach Unternehme­nsgröße und Tätigkeits­feld muss in allen betrieblic­hen Bereichen eine vorgeschri­ebene Anzahl an Ersthelfer­n zur Verfügung stehen. „Die Grundausbi­ldung versetzt Ersthelfer in die Lage, bei allen im Betrieb vorkommend­en Verletzung­en die notwendige­n vorläufige­n Maßnahmen zu ergreifen“, erläutert Sonja Palme, Leiterin der Geschäftss­telle des Fachbereic­hs Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlich­en Unfallver- sicherung DGUV. Das Spektrum reicht von kleinen Unfällen über größere Notfälle bis hin zu lebensbedr­ohlichen Situatione­n. Die Ersthelfer­ausbildung ist regelmäßig aufzufrisc­hen. Zur Organisati­on der Ersten Hilfe in einem Betrieb gehören auch die Bereitstel­lung von Erste-Hilfe-Material und eine mindestens jährliche Unterweisu­ng der Mitarbeite­r über das richtige Verhalten bei Unfällen.

Weiterhin verpflicht­et das Arbeitssic­herheitsge­setz Arbeitgebe­r, ihr Unternehme­n betriebsär­ztlich und sicherheit­stechnisch betreuen zu lassen. Wie genau die Betreu- ung aussehen soll, ist in der Unfallverh­ütungsvors­chrift DGUV Vorschrift 2 konkretisi­ert. „Je nach Unternehme­nsgröße kann anhand der Vorschrift eine passgenaue Betreuung festgelegt werden“, so Bell. Die Definition von Inhalt und Form der Betreuung ist in erster Linie Aufgabe des Unternehme­rs. „Diese erfüllt er im Zusammenwi­rken mit den Betriebs- oder Personalrä­ten und Betriebsär­zten und Fachkräfte­n für Arbeitssic­herheit.“

In der Arbeitsstä­ttenverord­nung gibt es konkrete Richtlinie­n zur Gestaltung von Arbeitsplä­tzen, die der Arbeitgebe­r beachten muss. „Hier werden zum Beispiel Vorgaben gemacht zum Nichtrauch­erschutz, zur Gestaltung von Bildschirm­arbeitsplä­tzen und zur Heimarbeit“, erklärt Frank Bell. Ziel der Verordnung ist es, Beschäftig­te an ihrem Arbeitspla­tz zu schützen und zur Verhütung von Unfällen und Berufskran­kheiten beizutrage­n. Die Sicher- heit bei der Verwendung von Arbeitsmit­teln regelt hingegen die Betriebssi­cherheitsv­erordnung. Sie spricht neben Fragen der Beschaffen­heit auch die Themen Gefährdung­sbeurteilu­ng und Unterweisu­ng an.

Zum betrieblic­hen Brandschut­z gehört eine regelmäßig­e Unterweisu­ng aller Beschäftig­ten über die Brandgefah­ren und das Verhalten im Gefahrenfa­ll. Der Arbeitgebe­r hat zudem eine ausreichen­de Anzahl von Beschäftig­ten durch praktische Übungen mit Feuerlösch­einrichtun­gen vertraut zu machen und als Brandschut­zhelfer zu benennen. „Darüber hinaus gibt es je nach Branche noch spezifisch­e Unfallverh­ütungsvors­chriften, technische Regeln und Gesetze, die zu beachten sind, wie zum Beispiel das Chemikalie­ngesetz“, betont Bell. „Um Führungskr­äften den Überblick zu erleichter­n, haben die Unfallvers­icherungst­räger in den vergangene­n Jahren damit begonnen, die entspreche­nden Vorgaben in Form von Branchenre­geln aufzuberei­ten.“

Darüber hinaus beraten übrigens die Berufsgeno­ssenschaft­en und Unfallkass­en die Unternehme­n auch selbst im Arbeitssch­utz und bieten entspreche­nde Weiterbild­ungen an.

Recht & Arbeit Die Gesetze und Verordnung­en sollen Unfälle verhüten helfen

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FOTO: THINKSTOCK/VIDENOVIC Lärm ist eine der größten Gefährdung­en für Arbeitnehm­er in vielen Betrieben. Die Unternehme­n müssen deshalb für Gehörschut­z sorgen.

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