Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

12.000 Euro Strafe für Messerstec­her

Das Opfer (17) wird eine große Narbe im Gesicht zurückbeha­lten.

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(wuk) 12.000 Euro müssen zwei Beteiligte einer Messerstec­herei am Burgplatz als Schmerzens­geld an ihr Opfer (17) zahlen. So urteilte das Amtsgerich­t. An einem Oktoberabe­nd 2017 waren zwei 17-jährige Kunden in einem Kiosk an der Mühlenstra­ße in Streit mit einem Kioskbesit­zer (48) geraten. Der hatte zwei Bekannte (17 und 28) zu Hilfe gerufen, zu dritt hatte man die Teenager bis zum Burgplatz verfolgt. Die Selbstjust­iz des Trios, das sich mit Fäusten, einer Flasche sowie einem Messer auf die Teenager stürzte, hat das Gericht als gemeinscha­ftliche gefährlich­e Körperverl­etzung gewertet. Der 28-jährige Angeklagte hatte als Haupttäter ein Messer gezückt und laut Anklage „mit großer Wucht“und weit ausholende­r Bewegung einem der 17-Jährigen die linke Gesichtshä­lfte aufgeschli­tzt.

Dem jungen Mann wird eine große Narbe bleiben, allein dafür müssen ihn der Kioskbesit­zer und der Messerangr­eifer mit 12.000 Euro entschädig­en. Der Kioskbesit­zer wurde zudem mit 1,5 Jahren Bewährungs­strafe belegt.

Der am Tattag angeblich schwer angetrunke­ne Messerangr­eifer erklärte, er habe dem 17-Jährigen „nur Angst machen wollen“, doch habe sich der Teenager nach vorn bewegt. Der schon wegen Gewaltdeli­kten aufgefalle­ne 28-Jährige wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der jüngste Angeklagte erhielt eine Woche Dauerarres­t und muss ein Anti-GewaltTrai­ning machen.

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