Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Landesregierung will Polizeigesetz überprüfen
Polizisten in NRW sollen mehr Befugnisse bekommen, Verdächtige leichter festgesetzt werden – viele Experten sehen das kritisch. VizeMinisterpräsident und Innenminister schließen Anpassungen nicht aus.
DÜSSELDORF Die weitreichende Kritik von Experten am geplanten neuen NRW-Polizeigesetz stößt in der Landesregierung auf Resonanz. „Wir werden die Anhörung in Ruhe auswerten. Das schließt auch Anpassungen an der einen oder anderen Stelle nicht aus“, sagte Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) unserer Redaktion. Stamp, zugleich stellvertretender Ministerpräsident, fügte hinzu: „Wir werden ein gutes und selbstverständlich verfassungskonformes Gesetz auf den Weg bringen, das die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bewahrt.“
Im Landtag hatte zuvor die Mehrheit der Rechtsexperten verfassungsrechtliche Bedenken an Teilen des Gesetzes geäußert. Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass eine verdächtige Person künftig schon bei „drohender Gefahr“vorbeugend in Gewahrsam genommen werden kann. Bisher war dies nur im Falle einer konkreten Gefahr möglich.
Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte nach der Anhörung, die Veranstaltung habe gezeigt, dass es „eine Menge Zustimmung zum Gesetzentwurf“gebe, aber auch „grundsätzlichen politischen Widerspruch“. Er kündigte an: „Die gut gemeinten Verbesserungsvorschläge werden wir konkret prüfen.“
Die Opposition sieht sich durch die Kritik der Experten bestätigt. „Wenn CDU/FDP keine wesentlichen Änderungen vornehmen, erwägen wir eine Normenkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht“, sagte Verena Schäffer, innenpolitische Sprecherin der GrünenFraktion, unserer Redaktion. Ähnlich hatte sich zuvor SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty geäußert.
Doch selbst innerhalb der FDP gibt es gravierende Bedenken, die Konfliktpotenzial für die schwarzgelbe Landesregierung bergen. „In der jetzigen Form ist das Gesetz verfassungswidrig“, sagte der frühere NRW-Innenminister und Ex-Bun- destagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP). Er kündigte eine Verfassungsklage an, sollte der Entwurf nicht noch geändert werden. Auch in der Bevölkerung wächst inzwischen der Unmut. Am 7. Juli soll in Düsseldorf eine Großdemonstration stattfinden. In Bayern hatte es massive Proteste gegen das dortige neue Polizeigesetz gegeben.
Die im Landtag befragten Experten waren sich zwar darin einig, dass die geplante Novelle in Nordrhein-Westfalen moderater ist als in Bayern. Sie beinhalte aber dennoch Weiterungen, die verfassungsrechtlich sehr kritisch zu sehen seien, sagte etwa Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München I. Angesichts der laut Polizeistatistik eher günstigen Entwicklung der Kriminalität sowohl in NRW als auch auf Bundesebene könne das Argument der Landesregierung nicht überzeugen, wonach die Alltagskriminalität und die aktuelle Gefahrenlage eine Ausweitung der polizeilichen Befugnisse erforderten.
Auf Bedenken stieß insbesondere der Passus, demzufolge mögliche Gefährder künftig bis zu einen Monat lang in Unterbindungsgewahrsam festgehalten werden können. Bisher war dies nur für 48 Stunden möglich. Dieser Punkt ist aus Sicht vieler Rechtsexperten ein unverhältnismäßiger Eingriff in Freiheitsrechte. Zudem müsse klar sein, dass binnen der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen ein Richter hinzugezogen werden muss. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte eine unabhängige Beschwerdestelle für Betroffene von rechtswidrigem Polizeiverhalten.
Auf richterliche Anordnung soll die Polizei künftig auch Telefone und Messengerdienste wie Whatsapp überprüfen dürfen. Die Landesdatenschutzbeauftragte Helga Block sieht hier die Gefahr, dass viele Unbeteiligte in den Fokus geraten. Auch der Einsatz elektronischer Fußfesseln, etwa gegen häusliche Gewalt, sowie die Ausstattung der Polizei mit Tasern, also Elektroschockwaffen, wären ein Novum in NRW. Zugleich soll die Videoüberwachung ausgeweitet werden.
Als weniger problematisch stuften einige Experten die Einführung einer gemäßigten Form der Schleierfahndung ein. Das Gesetz soll verdachtsunabhängige Polizeikontrollen in bestimmten Gebieten zulassen. Unklar sei aber bisher, ob es nur Sichtkontrollen geben dürfe oder ob auch Kofferräume und Handtaschen durchsucht werden dürften.