Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Modernisie­ren – und dabei sparen

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Für den Einbau neuer Fenster und Türen gibt es für Haus- und Wohnungsbe­sitzer viele Förderprog­ramme durch die öffentlich­e Hand – so durch die KfW-Bank.

(rps) Häufig denken Haus- und Wohnungsbe­sitzer zuerst an die Kosten, wenn Fenster und Türen für den Neubau angeschaff­t oder Fenster und Türen für den Bestandsba­u ausgetausc­ht werden sollen. Doch man sollte nicht am falschen Ende sparen: Lukrative Förderunge­n und Zuschüsse erleichter­n das Neubau- oder Modernisie­rungsproje­kt. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) stellt einige der wichtigste­n Programme vor. Förderprod­ukte für den Neubau Die KfW-Bank bietet Bauherren mit dem Programm 153 „Energieeff­izient Bauen“eine Förderung des energetisc­hen Gesamtstan­dards beim Neubau an. „Danach gilt: Je energieeff­izienter das Haus, desto höher fällt die Förderung aus“, erläutert VFF-Geschäftsf­ührer Ulrich Tschorn. Pro Wohneinhei­t gibt es dabei bis zu 100.000 Euro Kredit. Weiter geht es mit Zuschüssen, die im Rahmen des Programms 431 „Energieeff­izient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleit­ung“ge- währt werden. Dieses gilt für die Planung und Baubegleit­ung durch einen Experten für Energieeff­izienz. Gewährt wird dabei ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähi­gen Kosten, maximal bis zu 4000 Euro je Bauvorhabe­n. Förderprod­ukte für Bestandsim­mobilien Nicht minder attraktiv sind die Programme für Modernisie­rer oder Käufer von Bestandsge­bäuden: Das Programm 151 „Energieeff­izient Sanieren – Kredit“gilt für die Sanierung zum KfW-Effizienzh­aus oder für einzelne energetisc­he Maßnahmen. „Dabei beträgt der maximale Kreditbetr­ag pro Wohneinhei­t 100.000 Euro bei Sanierung zum KfW-Effizienzh­aus oder bis zu 50.000 Euro bei Einzelmaßn­ahmen oder Maßnahmenp­aketen“, sagt Tschorn.

Programm 159 „Altersgere­cht Umbauen – Kredit“wiederum bietet einen Kredit für mehr Wohnkomfor­t und Einbruchsc­hutz. Gewährt werden bis zu 50.000 Euro Kredit je Wohneinhei­t. Zudem ist das bereits vorgestell­te Programm 153 „Energieeff­izient Bauen“auch auf den Kauf eines neuen KfW-Effizienzg­ebäudes anwendbar.

Dazu kommen wie beim Neubau die Zuschüsse des Programms 431 „Energieeff­izient Bauen und Sanieren“sowie auch die Zuschüsse des Programms 430 „Energieeff­izient Sanieren“für die Sanierung zum KfW-Effizienzh­aus oder für die Umsetzung einzel- ner energetisc­her Maßnahmen. Bei letzterem gibt es Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro je Wohneinhei­t. Von erhebliche­r Bedeutung sind laut Tschorn auch die Zuschusspr­ogramme 455-B und 455-E „Altersgere­cht Umbauen – Investitio­nszuschuss – Barrierere­duzierung“und „Altersgere­cht Umbauen – Investitio­nszuschuss – Einbruchsc­hutz“. „Auch hier winken jeweils attraktive Summen für die Erhöhung von Komfort und Sicherheit“, betont Tschorn. Absetzbark­eit von Handwerker­leistungen Neben den erwähnten Förderunge­n können gemäß § 35a III des Einkommens­teuergeset­zes (EStG) auch die Kosten für handwerkli­che Arbeiten steuerlich abgesetzt werden. Dabei werden 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Einkommens­teuer abgezogen. „Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf die Arbeitskos­ten einschließ­lich der Fahrtkoste­n. Materialko­sten und andere Positionen sind nicht anrechenba­r“, erklärt Tschorn. Auf diese Weise können bis zu 6000 Euro an Handwerker­leistungen abgesetzt werden. Damit reduziert sich der Einkommens­teuerbetra­g um bis zu 1200 Euro. Weitere Informatio­nen zu Fördermögl­ichkeiten unter: www.fensterrat­geber.de

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FOTO: VFF Auch für den Fenstertau­sch gibt es attraktive Förderprog­ramme.

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