Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Modernisieren – und dabei sparen
Für den Einbau neuer Fenster und Türen gibt es für Haus- und Wohnungsbesitzer viele Förderprogramme durch die öffentliche Hand – so durch die KfW-Bank.
(rps) Häufig denken Haus- und Wohnungsbesitzer zuerst an die Kosten, wenn Fenster und Türen für den Neubau angeschafft oder Fenster und Türen für den Bestandsbau ausgetauscht werden sollen. Doch man sollte nicht am falschen Ende sparen: Lukrative Förderungen und Zuschüsse erleichtern das Neubau- oder Modernisierungsprojekt. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) stellt einige der wichtigsten Programme vor. Förderprodukte für den Neubau Die KfW-Bank bietet Bauherren mit dem Programm 153 „Energieeffizient Bauen“eine Förderung des energetischen Gesamtstandards beim Neubau an. „Danach gilt: Je energieeffizienter das Haus, desto höher fällt die Förderung aus“, erläutert VFF-Geschäftsführer Ulrich Tschorn. Pro Wohneinheit gibt es dabei bis zu 100.000 Euro Kredit. Weiter geht es mit Zuschüssen, die im Rahmen des Programms 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ge- währt werden. Dieses gilt für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz. Gewährt wird dabei ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal bis zu 4000 Euro je Bauvorhaben. Förderprodukte für Bestandsimmobilien Nicht minder attraktiv sind die Programme für Modernisierer oder Käufer von Bestandsgebäuden: Das Programm 151 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“gilt für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für einzelne energetische Maßnahmen. „Dabei beträgt der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit 100.000 Euro bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder bis zu 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen“, sagt Tschorn.
Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“wiederum bietet einen Kredit für mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz. Gewährt werden bis zu 50.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Zudem ist das bereits vorgestellte Programm 153 „Energieeffizient Bauen“auch auf den Kauf eines neuen KfW-Effizienzgebäudes anwendbar.
Dazu kommen wie beim Neubau die Zuschüsse des Programms 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“sowie auch die Zuschüsse des Programms 430 „Energieeffizient Sanieren“für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für die Umsetzung einzel- ner energetischer Maßnahmen. Bei letzterem gibt es Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Von erheblicher Bedeutung sind laut Tschorn auch die Zuschussprogramme 455-B und 455-E „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barrierereduzierung“und „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“. „Auch hier winken jeweils attraktive Summen für die Erhöhung von Komfort und Sicherheit“, betont Tschorn. Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen Neben den erwähnten Förderungen können gemäß § 35a III des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch die Kosten für handwerkliche Arbeiten steuerlich abgesetzt werden. Dabei werden 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen. „Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf die Arbeitskosten einschließlich der Fahrtkosten. Materialkosten und andere Positionen sind nicht anrechenbar“, erklärt Tschorn. Auf diese Weise können bis zu 6000 Euro an Handwerkerleistungen abgesetzt werden. Damit reduziert sich der Einkommensteuerbetrag um bis zu 1200 Euro. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten unter: www.fensterratgeber.de