Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Fürsorgepflicht verfehlt
Vor mehr als 15 Jahren wurden wir über eine sanierungsbedürftige Grundwasserverunreinigung in Büttgen informiert. Für die Grundstücke nördlich der Holzbüttgener Straße wurde empfohlen, auf die Nutzung privater Gartenbrunnen zu verzichten. Konkretere Informationen gab es nicht. Seither gab es keinerlei weitere Nachricht zum Stand der Sanierung. Innerhalb dieses Zeitraums sind viele Immobilien neu entstanden. Die Anwohner nutzen fleißig das Grundwasser, ohne je über eine mögliche Gefährdung aufgeklärt worden zu sein. Ende Juli 2018 teilte mir die Untere Wasserbehörde auf Nachfrage mit, dass die Verunreinigung weiter bestehe. Meines Erachtens haben die beteiligten Kommunalverwaltungen eine moralische Fürsorgepflicht. Die Stadt Kaarst gibt wegen anhaltender Hitze Tipps zur Bewässerung, die Bürgermeisterin freut sich über Nachbarschaftshilfe bei der Wasserversorgung öffentlicher Flächen. Lebensnah ist wohl davon auszugehen, dass diese Versorgung zum Großteil aus privaten Gartenbrunnen erfolgt. Ein Hinweis, dass dadurch teilweise Schadstoffe in die Oberfläche eingebracht werden, wird allerdings auch hier nicht gegeben. Kommunale Informationspolitik stelle ich mir anders vor - vielleicht lässt sich ja auf diesem Weg anstoßen, dass der Allgemeinheit Aktuelles und Konkretes bekannt gegeben wird.
Wolfgang Krüppel, Büttgen