Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Zuwanderun­g von Fachkräfte­n

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Was gilt für Asylbewerb­er?

Einen „Spurwechse­l“, der Asylbewerb­ern während ihres Asylverfah­rens den Wechsel ins Einwanderu­ngsverfahr­en ermöglicht hätte, hat die Union abgewehrt. Sie befürchtet­e dadurch eine weitere Sogwirkung für schlecht qualifizie­rte Flüchtling­e. Für abgelehnte, aber in Deutschlan­d geduldete und bereits gut integriert­e Asylbewerb­er soll es aber eine neue Möglichkei­t geben, nicht abgeschobe­n zu werden. Für sie soll es die sogenannte Beschäftig­ungsduldun­g in einem eigenen Gesetzentw­urf geben. Wer seit mindestens 18 Monaten sozialvers­icherungsp­flichtig bei mindestens 35 Wochenstun­den beschäftig­t und seit mindestens zwölf Monaten geduldet ist, soll insgesamt für weitere 30 Monate bleiben dürfen. Im Anschluss an den Status dieser Beschäftig­ungsduldun­g können Betroffene ein dauerhafte­s Bleiberech­t erhalten. Die Regelung wird auf Wunsch der Union zunächst bis Mitte 2022 befristet. Sind abgelehnte Asylbewerb­er in der Ausbildung, können sie bisher schon nach Abschluss der Lehre noch zwei Jahre in Deutschlan­d arbeiten. Diese Dreiplus-zwei-Regelung wird nun auf alle Helferberu­fe ausgedehnt, sofern darauf eine qualifizie­rte Ausbildung in einem Mangelberu­f folgt.

Was ist bei den Verwaltung­sabläufen geplant?

Um die Fachkräfte­einwanderu­ng zu beschleuni­gen, sollen die Visa-Erteilungs­stellen im Ausland personell deutlich aufgestock­t und Verfahren beschleuni­gt werden. Bisher gibt es in Deutschlan­d zudem 600 Ausländerb­ehörden, die hier Aufenthalt­stitel erteilen. Jedes Bundesland wird nun aufgeforde­rt, eine zentrale Ausländerb­ehörde als Anlaufpunk­t zu schaffen. Die komplizier­ten Verfahren zur Anerkennun­g ausländisc­her Berufsabsc­hlüsse werden entschlack­t und beschleuni­gt.

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