Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Zuwanderung von Fachkräften
Was gilt für Asylbewerber?
Einen „Spurwechsel“, der Asylbewerbern während ihres Asylverfahrens den Wechsel ins Einwanderungsverfahren ermöglicht hätte, hat die Union abgewehrt. Sie befürchtete dadurch eine weitere Sogwirkung für schlecht qualifizierte Flüchtlinge. Für abgelehnte, aber in Deutschland geduldete und bereits gut integrierte Asylbewerber soll es aber eine neue Möglichkeit geben, nicht abgeschoben zu werden. Für sie soll es die sogenannte Beschäftigungsduldung in einem eigenen Gesetzentwurf geben. Wer seit mindestens 18 Monaten sozialversicherungspflichtig bei mindestens 35 Wochenstunden beschäftigt und seit mindestens zwölf Monaten geduldet ist, soll insgesamt für weitere 30 Monate bleiben dürfen. Im Anschluss an den Status dieser Beschäftigungsduldung können Betroffene ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Die Regelung wird auf Wunsch der Union zunächst bis Mitte 2022 befristet. Sind abgelehnte Asylbewerber in der Ausbildung, können sie bisher schon nach Abschluss der Lehre noch zwei Jahre in Deutschland arbeiten. Diese Dreiplus-zwei-Regelung wird nun auf alle Helferberufe ausgedehnt, sofern darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt.
Was ist bei den Verwaltungsabläufen geplant?
Um die Fachkräfteeinwanderung zu beschleunigen, sollen die Visa-Erteilungsstellen im Ausland personell deutlich aufgestockt und Verfahren beschleunigt werden. Bisher gibt es in Deutschland zudem 600 Ausländerbehörden, die hier Aufenthaltstitel erteilen. Jedes Bundesland wird nun aufgefordert, eine zentrale Ausländerbehörde als Anlaufpunkt zu schaffen. Die komplizierten Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse werden entschlackt und beschleunigt.