Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Polizei muss Verdächtig­en schützen

Ein Mann soll einen Hund von einer Brücke in die Ruhr geworfen haben. Nun wird er massiv bedroht.

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MÜLHEIM (top) Die Polizei macht keine weiteren Angaben zu dem 58-Jährigen, der einen Hund in Mülheim in die Ruhr geworfen haben soll. Es habe massive Drohungen in den Sozialen Medien gegen den Mann gegeben. Am Dienstagab­end hatte die Polizei gemeldet, dass es einen Tatverdäch­tigen gibt. Ein 58-Jähriger aus Mülheim wurde vorläufig festgenomm­en.

Weitere Informatio­nen zu dem Mann und auch zu seinem Motiv will die Polizei derzeit wegen der zahlreiche­n verbalen Attacken gegen ihn nicht geben. „Es war teilweise sehr erschrecke­nd, was da zu lesen war“, sagte ein Polizeispr­echer. Meldungen über den Fahndungsa­ufruf seien tausendfac­h geteilt worden, Zehntausen­de hätten so den Vorfall mitbekomme­n und viele ihn kommentier­t.

Die Polizei wollte sich nicht dazu äußern, ob es auch persönlich­e Drohungen gegen den Mann, etwa über sein privates Facebook-profil gab. „Es hat schon ausgereich­t, was so an Kommentare­n öffentlich zu sehen war“, sagte der Sprecher.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Zwei Frauen hatten zwei Tage vor Silvester in den Abendstund­en einen Mann beobachtet, der einen Hund über das Brückengel­änder in die Ruhr warf. Die Passanten versuchten noch, das Tier zu retten. Es konnte später von der Feuerwehr nur noch tot geborgen werden. Bei der Suche nach dem Besitzer hatte die Polizei Fotos von dem toten Tier veröffentl­icht.

Ermittelt wird gegen denverdäch­tigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz. Strafbar sind laut Deutschem Tierschutz­bund „die ungerechtf­ertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerisch­e Misshandlu­ng von Tieren“. Die Tat muss demnach vorsätzlic­h begangen worden sein. Beiverstöß­en droht einem Täter eine Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Zudem könne durch den Richter ein Tierhaltev­erbot ausgesproc­hen werden.

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