Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Polizei muss Verdächtigen schützen
Ein Mann soll einen Hund von einer Brücke in die Ruhr geworfen haben. Nun wird er massiv bedroht.
MÜLHEIM (top) Die Polizei macht keine weiteren Angaben zu dem 58-Jährigen, der einen Hund in Mülheim in die Ruhr geworfen haben soll. Es habe massive Drohungen in den Sozialen Medien gegen den Mann gegeben. Am Dienstagabend hatte die Polizei gemeldet, dass es einen Tatverdächtigen gibt. Ein 58-Jähriger aus Mülheim wurde vorläufig festgenommen.
Weitere Informationen zu dem Mann und auch zu seinem Motiv will die Polizei derzeit wegen der zahlreichen verbalen Attacken gegen ihn nicht geben. „Es war teilweise sehr erschreckend, was da zu lesen war“, sagte ein Polizeisprecher. Meldungen über den Fahndungsaufruf seien tausendfach geteilt worden, Zehntausende hätten so den Vorfall mitbekommen und viele ihn kommentiert.
Die Polizei wollte sich nicht dazu äußern, ob es auch persönliche Drohungen gegen den Mann, etwa über sein privates Facebook-profil gab. „Es hat schon ausgereicht, was so an Kommentaren öffentlich zu sehen war“, sagte der Sprecher.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Zwei Frauen hatten zwei Tage vor Silvester in den Abendstunden einen Mann beobachtet, der einen Hund über das Brückengeländer in die Ruhr warf. Die Passanten versuchten noch, das Tier zu retten. Es konnte später von der Feuerwehr nur noch tot geborgen werden. Bei der Suche nach dem Besitzer hatte die Polizei Fotos von dem toten Tier veröffentlicht.
Ermittelt wird gegen denverdächtigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Strafbar sind laut Deutschem Tierschutzbund „die ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren“. Die Tat muss demnach vorsätzlich begangen worden sein. Beiverstößen droht einem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Zudem könne durch den Richter ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden.