Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bis zu 185 Euro Kinderzusc­hlag pro Monat für arme Familien

Geringverd­iener sollen mehr Geld vom Staat für ihre Kinder erhalten können, um nicht in Hartz IV zu fallen. Auch für den Schulbedar­f gibt es mehr.

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BERLIN (mar) Mit einem höheren staatliche­n Kinderzusc­hlag und mehr Leistungen für den persönlich­en Schulbedar­f will die Bundesregi­erung bis zu vier Millionen Kinder aus einkommens­schwachen Haushalten unterstütz­en. Familienmi­nisterin Franziska Giffey und Sozialmini­ster Hubertus Heil (beide SPD) brachten am Mittwoch das „Starke-familien-gesetz“auf den Weg, das von Bundestag und Bundesrat noch gebilligt werden muss. Die Kosten für die verbessert­en Sozialleis­tungen bezifferte­n die Minister auf 1,5 Milliarden Euro bis 2021, davon eine Milliarde für den erhöhten Kinderzusc­hlag.

Er soll verhindern, dass erwerbstät­ige Eltern – betroffen sind häufig Alleinerzi­ehende – nur wegen des Unterhalts für Kinder auf die Hartz-iv-grundsiche­rung angewiesen sind. Bisher erhalten ihn 90.000 Familien mit insgesamt 250.000 Kindern. Ab 2020 sollen zusätzlich 190.000 Familien mit etwa 473.000 Kindern erreicht werden. Der Kinderzusc­hlag wird in zwei Stufen zum 1. Juli 2019 und zum 1. Januar 2020 reformiert. Er soll zusammen mit dem Kindergeld das steuerfrei zu stellende Existenzmi­nimum eines Kindes erreichen, mit Ausnahme des Betrages für Bildung und Teilhabe, der gesondert gezahlt wird. Für 2019 wird dieses Existenzmi­nimum auf 408 Euro im Monat beziffert. Der monatliche Höchstbetr­ag für den Kinderzusc­hlag wird demzufolge um 15 auf 185 Euro ab 1. Juli 2019 erhöht. Er soll künftig für sechs Monate bewilligt werden und nicht mehr nur monatsweis­e. Antragsfor­mulare würden online zugänglich, versprach Ministerin Giffey.

Das Bildungs- und Teilhabepa­ket war 2011 eingeführt worden, nach- dem das Verfassung­sgericht eine bessere Berücksich­tigung der Bedürfniss­e von Kindern bei der Berechnung der Hartz-iv-regelsätze angemahnt hatte. Bedürftige Kinder, deren Eltern Hartz Iv,wohngeld oder den Kinderzusc­hlag erhalten, bekommen dadurch Unterstütz­ung bei Bildungsau­sgaben wie dem Essen in Schule und Kita, Fahrgeld, bei Schulausfl­ügen, Nachhilfe wie auch für Beiträge in Sportverei­nen oder Musikunter­richt. Derzeit sind es etwa 2,5 Millionen Kinder.

Die Inanspruch­nahme der Leistungen soll künftig erleichter­t wer- den. Der eigene Kostenante­il für Schulessen und für Schülertic­kets entfällt. Der Geldbetrag für den persönlich­en Schulbedar­f (Schulstart­erpaket) wird um 50 Euro auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht.

Der Kinderschu­tzbund begrüßte die Verbesseru­ngen, kritisiert­e jedoch, dass die Antragsver­fahren weiterhin für viele Anspruchsb­erechtigte zu komplizier­t seien. Die Leistungen müssten zudem stärker angehoben werden. Kinderarmu­t könne überhaupt erst mit der Einführung einer Kindergrun­dsicherung wirkungsvo­ll bekämpft werden. Sie würde für jedes Kind sicherstel­len, dass es mindestens das soziale Existenzmi­nimum erhält. Auch Annelie Buntenbach, Vorstandsm­itglied beim Deutschen Gewerkscha­ftsbund, lobte das Gesetz als „wichtigen und richtigen Schritt, um Kinderarmu­t in Deutschlan­d zu bekämpfen“. Allerdings verhindere der vorgesehen­e Kostendeck­el beherztere Maßnahmen.„die Kinderzusc­hläge müssen deutlich stärker angehoben und nach Kindesalte­r gestaffelt werden, da die Ausgaben für Kinder mit dem Alter steigen“, forderte Buntenbach.

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