Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Uni: Anwesenhei­tspflicht nur teilweise

An Uni und Hochschule Düsseldorf gibt es keine pauschale Umsetzung des neuen Hochschulg­esetzes.

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(ujr) Soll es an den beiden großen Hochschule­n in Düsseldorf bald die Anwesenhei­tspflicht für Studierend­e geben? Dies soll das im Dezember auf den Weg gebrachte neue Hochschulg­esetz NRW möglich machen. Die Antwort lautet bei der Heinrich-heine-universitä­t (HHU) mit mehr als 35.000 und der Hochschule Düsseldorf (HSD) mit mehr als 10.000 Studierend­en „Jein“.

Hhu-rektorin Anja Steinbeck hält nichts von Anwesenhei­tspflichte­n, wenn das Lernziel auch mit Büchern oder digitalen Medien erreicht werden kann. Selbstvers­tändlich müsse es zudem „faire Ausnahmere­gelungen geben“. Steinbeck ist nämlich durchaus für etwas mehr Zug im System: „Eine Verpflicht­ung zur Anwesenhei­t muss in den Lehrverans­taltungen möglich sein, die den Studierend­en Wissen so vermitteln können wie kein anderes Format.“Sie denke etwa an Exkursione­n, Labortätig­keiten oder Veranstalt­ungen mit Schwerpunk­t auf dem wissenscha­ftlichen Diskurs.

Bei der HSD werden Anwesenhei­tspflichte­n schon heute dezentral in den Fachbereic­hen gehandhabt. Dort müsse zunächst bewertet werden, „für welche Lehrverans­taltungen eine Anwesenhei­tspflicht aus didaktisch-methodisch­er Sicht sinnvoll sein kann“, so der Vizepräsid­ent für Lehre, Studium und Internatio­nales, Roland Reichardt. In jedem Fachbereic­h beschlösse­n Studienbei­räte (zur Hälfte Studierend­e), welche Veranstalt­ungen verpflicht­end zu besuchen seien. Die Fachbereic­he könnten also in Eigenregie entscheide­n. „Dies variiert also nicht nur von Fachbereic­h zu Fachbereic­h, sondern auch innerhalb der Studiengan­gscurricul­a“, so Reichardt.

Nicht aufgenomme­n ins Gesetz wurde die Studiengeb­ühr für Nicht-eu-ausländer, wie es sie etwa in Baden-württember­g gibt. Die Uni-rektorin begrüßt das. „Wir gehen für die HHU von etwa 800 Personen aus, die betroffen wären.“Wenn man die Negativeff­ekte für die Internatio­nalisierun­gsstrategi­e der HHU einberechn­e sowie den Verwaltung­saufwand und den anzunehmen­den Studierend­enschwund, stünden die möglichen Einnahmen in keinem Verhältnis zum Nutzen durch eine solche Regelung.

Pro und Contra Seite C2

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