Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Uni: Anwesenheitspflicht nur teilweise
An Uni und Hochschule Düsseldorf gibt es keine pauschale Umsetzung des neuen Hochschulgesetzes.
(ujr) Soll es an den beiden großen Hochschulen in Düsseldorf bald die Anwesenheitspflicht für Studierende geben? Dies soll das im Dezember auf den Weg gebrachte neue Hochschulgesetz NRW möglich machen. Die Antwort lautet bei der Heinrich-heine-universität (HHU) mit mehr als 35.000 und der Hochschule Düsseldorf (HSD) mit mehr als 10.000 Studierenden „Jein“.
Hhu-rektorin Anja Steinbeck hält nichts von Anwesenheitspflichten, wenn das Lernziel auch mit Büchern oder digitalen Medien erreicht werden kann. Selbstverständlich müsse es zudem „faire Ausnahmeregelungen geben“. Steinbeck ist nämlich durchaus für etwas mehr Zug im System: „Eine Verpflichtung zur Anwesenheit muss in den Lehrveranstaltungen möglich sein, die den Studierenden Wissen so vermitteln können wie kein anderes Format.“Sie denke etwa an Exkursionen, Labortätigkeiten oder Veranstaltungen mit Schwerpunkt auf dem wissenschaftlichen Diskurs.
Bei der HSD werden Anwesenheitspflichten schon heute dezentral in den Fachbereichen gehandhabt. Dort müsse zunächst bewertet werden, „für welche Lehrveranstaltungen eine Anwesenheitspflicht aus didaktisch-methodischer Sicht sinnvoll sein kann“, so der Vizepräsident für Lehre, Studium und Internationales, Roland Reichardt. In jedem Fachbereich beschlössen Studienbeiräte (zur Hälfte Studierende), welche Veranstaltungen verpflichtend zu besuchen seien. Die Fachbereiche könnten also in Eigenregie entscheiden. „Dies variiert also nicht nur von Fachbereich zu Fachbereich, sondern auch innerhalb der Studiengangscurricula“, so Reichardt.
Nicht aufgenommen ins Gesetz wurde die Studiengebühr für Nicht-eu-ausländer, wie es sie etwa in Baden-württemberg gibt. Die Uni-rektorin begrüßt das. „Wir gehen für die HHU von etwa 800 Personen aus, die betroffen wären.“Wenn man die Negativeffekte für die Internationalisierungsstrategie der HHU einberechne sowie den Verwaltungsaufwand und den anzunehmenden Studierendenschwund, stünden die möglichen Einnahmen in keinem Verhältnis zum Nutzen durch eine solche Regelung.
Pro und Contra Seite C2