Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Beschleuni­gtes Verfahren für mutmaßlich­e Ladendiebi­n

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NEUSS (jasi) Der Detektiv eines Bekleidung­sgeschäfte­s an der Niederstra­ße hat am Montagnach­mittag ein Quartett beim Diebstahl von Textilien erwischt. Das teilte die Polizei am Mittwoch mit. Der Ladendetek­tiv hatte die drei Frauen und einen Mann gegen 15.25 Uhr beobachtet, wie sie mehrere T-shirts und Schuhe in einem Kinderwage­n verstauten. Anschließe­nd versuchte das Quartett, samt der Beute, das Geschäft zu verlassen ohne zu bezahlen.

Eine 27 Jahre alte Tatverdäch­tige, ohne festen Wohnsitz in Deutschlan­d, wurde vorläufig festgenomm­en. Das zuständige Kriminalko­mmissariat der Neusser Polizei übernahm die weiteren Ermittlung­en wegen des Verdachts des Diebstahls.

Polizei und Staatsanwa­ltschaft veranlasst­en das sogenannte Beschleuni­gte Verfahren. Die 27-Jährige wurde am Dienstag einem Richter des Amtsgerich­tes Neuss vorgeführt. Zur Sicherung der kurzfristi­g anzusetzen­den Hauptverha­ndlung wurde Untersuchu­ngshaft angeordnet. Das „Beschleuni­gte Verfahren“ist nach dem Gesetz in solchen Fällen möglich, in denen der Sachverhal­t einfach gelagert ist – also für die Verfahrens­beteiligte­n leicht überschaub­ar ist – oder eine klare Beweislage besteht; so etwa, wenn der Beschuldig­te geständig ist. Es dient der, nicht zuletzt präventiv wirkenden, zügigen Strafverfo­lgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung oder Verkürzung von Untersuchu­ngshaft beitragen.

In Neuss gibt es das beschleuni­gte Verfahren bereits seit Anfang Juli 2017. Erster Fall – im September – war ein junger Mann aus Indien, der in der Galeria Kaufhof in Neuss Parfüm im Wert von rund 150 Euro gestohlen hat.

Der damals 25-Jährige wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt. Wie das Amtsgerich­t Neuss auf nachfrage unserer Redaktion mitteilte, gab es im vergangene­n Jahr insgesamt 19 beschleuni­gte Verfahren, in diesem Jahr sind es bislang vier.

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