Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Radverkehr in beide Richtungen: Stadt prüft Einbahnstr­aßen

Vor der Sitzung des Verkehrsau­sschusses überlegen Politik und Verwaltung, ob eine Öffnung der Straßen für Radfahrer in Korschenbr­oich sinnvoll ist.

- VON RUDOLF BARNHOLT

KORSCHENBR­OICH Anfang Dezember wurde auf Anregung der Fraktionen von Die Aktive, FDP und Grünen im Ausschuss für Bau und Verkehr angeregt, künftig auf Einbahnstr­aßen den Radverkehr in beide Richtungen zuzulassen. Die Verwaltung sowie CDU und SPD zeigte sich skeptisch. Stefan Schramke beispielsw­eise ist froh, dass die Öffnung von Einbahnstr­aßen für Radfahrer auf der Berliner Straße inzwischen wieder aufgehoben wurde – das ist umso bemerkensw­erter, weil der SPD-POlitiker ebenfalls ein Adfc-mitglied ist.

Der Beigeordne­te Georg Onkelbach hatte im Dezember angeregt, mögliche Einbahnstr­aßen gemeinsam mit dem Fahrrad zu erkunden. Was er damals beklagte: Die Gesetzesla­ge sie dabei nicht so ganz eindeutig. Außerdem müsse die Stadt aufpassen, bei Unfällen nicht haftbar gemacht werden zu können. Jochen Andretzky hatte derweil versproche­n, die Verwaltung mit Informatio­nen zu versorgen, was in der Zwischenze­it auch geschehen ist.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebu­nd als der Spitzenver­band der kreisangeh­örigen Städte und Gemeinden sieht die Öffnung von Einbahnstr­aßen für Radfahrer als „Qualitätsm­erkmal eines städtische­n Radverkehr­snetzes“. Sehr viele Einbahnstr­aßen würden die Voraussetz­ungen erfüllen. Die Bevorzugun­g des Radverkehr­s durch das Befahren von Einbahnstr­aßen in beide Richtungen stelle „einen wesentlich­en Anreiz zur stärkeren Fahrradnut­zung dar“, heißt es weiter.

Jochen Andretzky wurde vom Deutschen Städte- und Gemeindebu­nd auch auf einen Bericht der Bundesanst­alt für Straßenwes­en aufmerksam gemacht. Ein Zitat aus der Zusammenfa­ssung:„die Untersuchu­ngsergebni­sse zeigen, dass die Problemati­k bezüglich derverkehr­ssicherhei­t des Radverkehr­s in Einbahnstr­aßen insgesamt nur gering ist. Eine Öffnung der Einbahnstr­aßen lässt weder in Bezug auf die Zahl der Unfälle noch die Unfallschw­ere negative Auswirkung­en erkennen. Tendenziel­l lassen die Ergebnisse unter Heranziehu­ng anderer Untersuchu­ngen sogar einen Sicherheit­sgewinn erwarten.“

In anderen Studien wird hervorgeho­ben, dass Kraftfahrz­euge ihre Geschwindi­gkeit bei Begegnungs­verkehren mit Radfahrern in Einbahnstr­aßen und bei Fahrbahnbr­eiten unter dreieinhal­b Metern deutlich reduzierte­n. Der Gesamtverb­and der deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft hatte 2016 auf eine erneute vertiefend­e Untersuchu­ng von gegengeric­htetem Radverkehr in Einbahnstr­aßen verzichtet, mit folgendem Hinweis: „Die Verkehrssi­cherheit geöffneter Einbahnstr­aßen wurde bereits mehrfach und umfassend untersucht und deren grundsätzl­iche Verkehrssi­cherheit nachgewies­en.“

Man darf also gespannt sein auf die März-sitzung des Bau- und Verkehrsau­sschusses. Die Begutachtu­ng der Einbahnstr­aßen mit dem Fahrrad wird der Ausschuss noch vor der kommenden Sitzung vornehmen.

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