Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Radverkehr in beide Richtungen: Stadt prüft Einbahnstraßen
Vor der Sitzung des Verkehrsausschusses überlegen Politik und Verwaltung, ob eine Öffnung der Straßen für Radfahrer in Korschenbroich sinnvoll ist.
KORSCHENBROICH Anfang Dezember wurde auf Anregung der Fraktionen von Die Aktive, FDP und Grünen im Ausschuss für Bau und Verkehr angeregt, künftig auf Einbahnstraßen den Radverkehr in beide Richtungen zuzulassen. Die Verwaltung sowie CDU und SPD zeigte sich skeptisch. Stefan Schramke beispielsweise ist froh, dass die Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer auf der Berliner Straße inzwischen wieder aufgehoben wurde – das ist umso bemerkenswerter, weil der SPD-POlitiker ebenfalls ein Adfc-mitglied ist.
Der Beigeordnete Georg Onkelbach hatte im Dezember angeregt, mögliche Einbahnstraßen gemeinsam mit dem Fahrrad zu erkunden. Was er damals beklagte: Die Gesetzeslage sie dabei nicht so ganz eindeutig. Außerdem müsse die Stadt aufpassen, bei Unfällen nicht haftbar gemacht werden zu können. Jochen Andretzky hatte derweil versprochen, die Verwaltung mit Informationen zu versorgen, was in der Zwischenzeit auch geschehen ist.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund als der Spitzenverband der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sieht die Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer als „Qualitätsmerkmal eines städtischen Radverkehrsnetzes“. Sehr viele Einbahnstraßen würden die Voraussetzungen erfüllen. Die Bevorzugung des Radverkehrs durch das Befahren von Einbahnstraßen in beide Richtungen stelle „einen wesentlichen Anreiz zur stärkeren Fahrradnutzung dar“, heißt es weiter.
Jochen Andretzky wurde vom Deutschen Städte- und Gemeindebund auch auf einen Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen aufmerksam gemacht. Ein Zitat aus der Zusammenfassung:„die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die Problematik bezüglich derverkehrssicherheit des Radverkehrs in Einbahnstraßen insgesamt nur gering ist. Eine Öffnung der Einbahnstraßen lässt weder in Bezug auf die Zahl der Unfälle noch die Unfallschwere negative Auswirkungen erkennen. Tendenziell lassen die Ergebnisse unter Heranziehung anderer Untersuchungen sogar einen Sicherheitsgewinn erwarten.“
In anderen Studien wird hervorgehoben, dass Kraftfahrzeuge ihre Geschwindigkeit bei Begegnungsverkehren mit Radfahrern in Einbahnstraßen und bei Fahrbahnbreiten unter dreieinhalb Metern deutlich reduzierten. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hatte 2016 auf eine erneute vertiefende Untersuchung von gegengerichtetem Radverkehr in Einbahnstraßen verzichtet, mit folgendem Hinweis: „Die Verkehrssicherheit geöffneter Einbahnstraßen wurde bereits mehrfach und umfassend untersucht und deren grundsätzliche Verkehrssicherheit nachgewiesen.“
Man darf also gespannt sein auf die März-sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses. Die Begutachtung der Einbahnstraßen mit dem Fahrrad wird der Ausschuss noch vor der kommenden Sitzung vornehmen.