Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Eine Milliarde für Nrw-schulen

Das Tauziehen um die Milliarden für die Digitalisi­erung der Schulen hat ein Ende. Bund und Länder haben sich auf eine Grundgeset­zänderung verständig­t.

- VON K. BIALDIGA, B. MARSCHALL UND E. QUADBECK

DÜSSELDORF/BERLIN Zum neuen Schuljahr 2019/2020 können Schüler, Lehrer und Eltern mit einer besseren digitalen Ausstattun­g der Schulen rechnen. Bund und Länder verständig­ten sich am Mittwochab­end auf eine Grundgeset­zänderung. Sie macht es dem Bund möglich, in den kommenden fünf Jahren den Ländern insgesamt fünf Milliarden Euro für W-lan, Tablets und Whiteboard­s zur Verfügung zu stellen. Das Geld darf auch für die digitale Weiterbild­ung der Lehrer eingesetzt werden.

Nach NRW fließt eine Milliarde Euro, rein rechnerisc­h entspricht das rund 180.000 Euro pro Schule. „Das Geld aus dem Digitalpak­t ist darauf ausgericht­et, dass die Schulträge­r jetzt in digitale Infrastruk­tur investiere­n können“, sagte Schul-staatssekr­etär Mathias Richter unserer Redaktion am Rande der Bildungsme­sse Didacta in Köln. Dabei gelte, dass digitale Geräte auch in Zukunft kein Ersatz für Pädago- gik sein sollen. „Ziel ist es, dass der Unterricht durch digitale Geräte ergänzt und dadurch besser wird“, sagte Richter.

In Berlin zeigten sich alle Beteiligte­n hochzufrie­den. „Ich bin froh, dass wir nun eine Einigung haben. Alles andere hätten wir Schülern, Lehrern und Eltern nicht mehr erklären können“, sagte Niedersach­sens Ministerpr­äsident Stephan Weil unserer Redaktion. „Kommunen und Länder kennen den Bedarf der Schulen, sodass das Geld für die Digitalisi­erung den Schulen nun rasch zurverfügu­ng gestellt werden kann.“FDP-CHEF Christian Lindner hob hervor, dass der Kompromiss ein Bekenntnis zur„leistungsf­ähigkeit der Bildungsin­frastruktu­r“enthalte. Diese Formulieru­ng macht auch weitere Investitio­nen des Bundes in die Bildung möglich.

Die Länder haben sich in der Frage der Co-finanzieru­ng künftiger gemeinsame­r Projekte durchgeset­zt. Ursprüngli­ch sah die Verfassung­sänderung eine 50-Prozent-beteiligun­g der Länder bei allen weiteren gemeinsame­n Projekten vor. Das lehnten die Länder strikt ab. Der Bund wiederum konnte sein Interesse an Kontrolle darüber wahren, ob seine Finanzmitt­el auch tatsächlic­h für den vorgesehen­en Zweck eingesetzt werden. Dafür sieht das Einigungsp­apier, das unserer Redaktion vorliegt, eine Auskunftsp­flicht der Länder vor, wenn der Bund Berichte und Akten anfordert. „Wichtig ist, dass 100 Prozent ankommen“, sagte Bildungsmi­nisterin Anja Karliczek (CDU).

Am Ende gelang die Einigung überrasche­nd schnell: „21 Tage haben wir verhandelt, 21 Minu- ten brauchten wir jetzt für die Einigung“, sagte der Vorsitzend­e des Vermittlun­gsausschus­ses Hermann Gröhe (CDU). Der Beschluss vom Mittwochab­end geht weit über die Bildung hinaus. Bund und Länder könnten jetzt auch die Zusammenar­beit bei Bildungsin­frastruktu­r, sozialem Wohnungsba­u und Nahverkehr verstärken, betonte Gröhe. „Wir haben unzweideut­ig klargestel­lt, dass der Bund die Bildungsho­heit der Länder weiter unterstütz­t“, betonte Gröhe. Das Parlament soll bereits am Donnerstag abstimmen. Alle Bundestags­fraktionen außer der AFD haben Zustimmung signalisie­rt. Die Länderkamm­er kommt erst im März wieder zusammen. Dort ist mit der Zustimmung aller Länder zu rechnen. Während die Ministerpr­äsidenten aus NRW, Hessen und Bayern bereits in den vergangene­n Tagen eine Verständig­ung wollten, blieb der baden-württember­gische Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n bis zum Schluss skeptisch. In der Sitzung des Vermittlun­gsausschus­ses sprach er aber von einem „vertretbar­en“Kompromiss.

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