Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Eine Milliarde für Nrw-schulen
Das Tauziehen um die Milliarden für die Digitalisierung der Schulen hat ein Ende. Bund und Länder haben sich auf eine Grundgesetzänderung verständigt.
DÜSSELDORF/BERLIN Zum neuen Schuljahr 2019/2020 können Schüler, Lehrer und Eltern mit einer besseren digitalen Ausstattung der Schulen rechnen. Bund und Länder verständigten sich am Mittwochabend auf eine Grundgesetzänderung. Sie macht es dem Bund möglich, in den kommenden fünf Jahren den Ländern insgesamt fünf Milliarden Euro für W-lan, Tablets und Whiteboards zur Verfügung zu stellen. Das Geld darf auch für die digitale Weiterbildung der Lehrer eingesetzt werden.
Nach NRW fließt eine Milliarde Euro, rein rechnerisch entspricht das rund 180.000 Euro pro Schule. „Das Geld aus dem Digitalpakt ist darauf ausgerichtet, dass die Schulträger jetzt in digitale Infrastruktur investieren können“, sagte Schul-staatssekretär Mathias Richter unserer Redaktion am Rande der Bildungsmesse Didacta in Köln. Dabei gelte, dass digitale Geräte auch in Zukunft kein Ersatz für Pädago- gik sein sollen. „Ziel ist es, dass der Unterricht durch digitale Geräte ergänzt und dadurch besser wird“, sagte Richter.
In Berlin zeigten sich alle Beteiligten hochzufrieden. „Ich bin froh, dass wir nun eine Einigung haben. Alles andere hätten wir Schülern, Lehrern und Eltern nicht mehr erklären können“, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil unserer Redaktion. „Kommunen und Länder kennen den Bedarf der Schulen, sodass das Geld für die Digitalisierung den Schulen nun rasch zurverfügung gestellt werden kann.“FDP-CHEF Christian Lindner hob hervor, dass der Kompromiss ein Bekenntnis zur„leistungsfähigkeit der Bildungsinfrastruktur“enthalte. Diese Formulierung macht auch weitere Investitionen des Bundes in die Bildung möglich.
Die Länder haben sich in der Frage der Co-finanzierung künftiger gemeinsamer Projekte durchgesetzt. Ursprünglich sah die Verfassungsänderung eine 50-Prozent-beteiligung der Länder bei allen weiteren gemeinsamen Projekten vor. Das lehnten die Länder strikt ab. Der Bund wiederum konnte sein Interesse an Kontrolle darüber wahren, ob seine Finanzmittel auch tatsächlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Dafür sieht das Einigungspapier, das unserer Redaktion vorliegt, eine Auskunftspflicht der Länder vor, wenn der Bund Berichte und Akten anfordert. „Wichtig ist, dass 100 Prozent ankommen“, sagte Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU).
Am Ende gelang die Einigung überraschend schnell: „21 Tage haben wir verhandelt, 21 Minu- ten brauchten wir jetzt für die Einigung“, sagte der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses Hermann Gröhe (CDU). Der Beschluss vom Mittwochabend geht weit über die Bildung hinaus. Bund und Länder könnten jetzt auch die Zusammenarbeit bei Bildungsinfrastruktur, sozialem Wohnungsbau und Nahverkehr verstärken, betonte Gröhe. „Wir haben unzweideutig klargestellt, dass der Bund die Bildungshoheit der Länder weiter unterstützt“, betonte Gröhe. Das Parlament soll bereits am Donnerstag abstimmen. Alle Bundestagsfraktionen außer der AFD haben Zustimmung signalisiert. Die Länderkammer kommt erst im März wieder zusammen. Dort ist mit der Zustimmung aller Länder zu rechnen. Während die Ministerpräsidenten aus NRW, Hessen und Bayern bereits in den vergangenen Tagen eine Verständigung wollten, blieb der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann bis zum Schluss skeptisch. In der Sitzung des Vermittlungsausschusses sprach er aber von einem „vertretbaren“Kompromiss.