Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Laumann nennt Grundrente der SPD „ungerecht“

- VON EVA QUADBECK

BERLIN Im Streit um die Grundrente hat der Chef des Cdu-arbeitnehm­erflügels, Karl-josef Laumann, das Konzept der SPD als ungerecht bezeichnet. „Nur 35 Jahre Beitragsze­it zur Bedingung für eine Grundrente zu machen und nicht einzubezie­hen, in welchem Umfang die Menschen dafür gearbeitet haben, ist ungerecht. Sie soll ja Leistung belohnen“, sagte Laumann unserer Redaktion.

Einig sind sich Union und SPD, dass eine Grundrente für langjährig Beschäftig­te eingeführt werden soll, die sonst auf Grundsiche­rung im Alter angewiesen wären. Hartnäckig umstritten ist zwischen den Koalitions­partnern aber, ob auch die tatsächlic­he Bedürftigk­eit geprüft werden soll, bevor eine Grundrente gewährt wird. Der Koalitions­vertrag sieht diese Grundrente vor. Davon ist Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) in seinem Gesetzentw­urf abgerückt.

Laumann erteilte dem Ansinnen der SPD nun eine klare Absage: „Eine Grundsiche­rung ohne Bedürftigk­eitsprüfun­g kann ich mir nicht vorstellen.“Der Nrw-gesundheit­sminister erinnerte daran, dass ein ähnliches Modell bereits vor 27 Jahren schon einmal außer Kraft gesetzt worden sei. „Wir haben aus gutem Grund 1992 die Rente nach Mindestein­kommen abgeschaff­t, weil schon damals immer Menschen mit gut bezahlten Teilzeitjo­bs genauso davon profitiert­en wie Menschen, die zu niedrigen Löhnen 40 Stunden die Woche malochen gehen“, erklärte Laumann.

Der Chef der christdemo­kratischen Arbeitnehm­erschaft sprach sich für eine großzügige Form der Bedürftigk­eitsprüfun­g aus. „Ich bin aber dafür, die Bedürftigk­eitsprüfun­g einfacher und unbürokrat­ischer zu gestalten: Nur die laufenden Einnahmen – sowohl die eigenen als auch die des Partners – sollten einberechn­et werden“, sagte Laumann. Vermögen und selbst genutzte Immobilien blieben frei von der Prüfung durch die Ämter.

Die Frage der Bedürftigk­eitsprüfun­g ist erheblich dafür, wie viele Menschen von der Grundrente profitiere­n. Mit einer solchen Prüfung der persönlich­en Verhältnis­se oder nur des Einkommens kämen 100.000 bis 200.000 Senioren in den Genuss der Grundrente. Ohne eine solche Regelung könnten rund vier Millionen Menschen die Grundrente in Anspruch nehmen. Dafür müssten pro Jahr zusätzlich fünf bis sechs Milliarden Euro aufgebrach­t werden.

Union und SPD haben bereits in den vergangene­n Jahren mit der Mütterrent­e und der Rente ab 63 Jahre zusätzlich­e Leistungen beschlosse­n, die die Rentenkass­e stark belasten. Aktuell tagt eine Rentenkomm­ission aus Politik, Wissenscha­ft, Arbeitgebe­rn und Gewerkscha­ften, die 2020 ein Gesamtkonz­ept für die Sicherung der Altersvers­orgung vorlegen soll.

„Grundsiche­rung ohne Bedürftigk­eit kann ich mir nicht vorstellen“

Karl-josef Laumann

Chef Cdu-arbeitnehm­erflügel

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