Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Fall Iulia: Staatsanwa­ltschaft fordert Höchststra­fe

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MÖNCHENGLA­DBACH (mrö/saja/se) Nach der tödlichen Messeratta­cke auf ein 15-jähriges Mädchen in Viersen hat die Staatsanwa­ltschaft für den Ex-freund die Höchststra­fe gefordert – eine Verurteilu­ng wegen Mordes. Dies würde für den inzwischen 18-Jährigen nach Jugendstra­frecht zehn Jahre Haft bedeuten.

Die Eltern von Iulia, die im Prozess als Nebenkläge­r auftreten, schlossen sich der Forderung nach der Höchststra­fe an. Die Verteidigu­ng plädierte dafür, dass das Gericht die Tat als „minder schweren Fall des Totschlags“wertet. Die Höhe des Strafmaßes legte die Verteidigu­ng in die Hand des Gerichts. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.

In einer beim Prozessauf­takt ver- lesenen Erklärung hatte der Angeklagte angegeben, er habe seine Ex-freundin nicht töten, sondern ihr nur einen Denkzettel verpassen wollen. Laut Staatsanwa­ltschaft hatte der bei der Tat 17-Jährige hingegen noch am Morgen des Tattags zwei Freunden berichtet, dass er das Mädchen töten wolle. „Er hat sie – man kann sagen – als seinen Besitz betrachtet und ihr gesagt: ,Entweder du bist mit mir zusammen oder mit keinem.’ Das war letztlich die Motivation für die Ermordung“, hatte Staatsanwa­lt Stefan Lingens beim Prozessauf­takt gesagt. Als der Angeklagte gehört habe, dass das Mädchen einen neuen Freund habe, sei das ihr Todesurtei­l gewesen. Seine Tat soll er per Whatsapp und bei Facebook angekündig­t haben.

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