Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Fall Iulia: Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe
MÖNCHENGLADBACH (mrö/saja/se) Nach der tödlichen Messerattacke auf ein 15-jähriges Mädchen in Viersen hat die Staatsanwaltschaft für den Ex-freund die Höchststrafe gefordert – eine Verurteilung wegen Mordes. Dies würde für den inzwischen 18-Jährigen nach Jugendstrafrecht zehn Jahre Haft bedeuten.
Die Eltern von Iulia, die im Prozess als Nebenkläger auftreten, schlossen sich der Forderung nach der Höchststrafe an. Die Verteidigung plädierte dafür, dass das Gericht die Tat als „minder schweren Fall des Totschlags“wertet. Die Höhe des Strafmaßes legte die Verteidigung in die Hand des Gerichts. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.
In einer beim Prozessauftakt ver- lesenen Erklärung hatte der Angeklagte angegeben, er habe seine Ex-freundin nicht töten, sondern ihr nur einen Denkzettel verpassen wollen. Laut Staatsanwaltschaft hatte der bei der Tat 17-Jährige hingegen noch am Morgen des Tattags zwei Freunden berichtet, dass er das Mädchen töten wolle. „Er hat sie – man kann sagen – als seinen Besitz betrachtet und ihr gesagt: ,Entweder du bist mit mir zusammen oder mit keinem.’ Das war letztlich die Motivation für die Ermordung“, hatte Staatsanwalt Stefan Lingens beim Prozessauftakt gesagt. Als der Angeklagte gehört habe, dass das Mädchen einen neuen Freund habe, sei das ihr Todesurteil gewesen. Seine Tat soll er per Whatsapp und bei Facebook angekündigt haben.