Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Grüne: Steinwüste­n entfernen

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KAARST (seeg) Das Kaarster Stadtbild wird immer mehr von „Vorgärten des Grauens“geprägt – jedenfalls glauben das die Grünen. Deshalb hat die Fraktion einen Antrag für den nächsten Umweltauss­chuss am 2. April gestellt, in dem sie die Verwaltung der Stadt auffordert, mögliche Handlungso­ptionen zu diskutiere­n. Die „Steinwüste­n“würden „Sträucher und Rasen verdecken und Grün versiegeln“, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion will in erster Instanz wissen, welchen Schaden diese „Vorgärten des Grauens“für die innerstädt­ische Artenvielf­alt bedeuten. „Bienen, Insekten und andere Kleintiere verlieren immer mehr Lebensräum­e in unserer Stadt und die Artenvielf­alt schrumpft immer weiter“, schreiben die Grünen.

Die SPD unterstütz­t den Antrag. Auch die Sozialdemo­kraten bedauern das Insektenst­erben. Zwar zeigt die SPD Verständni­s für die älteren Bürger, die ihre Vorgärten nicht mehr so recht pflegen können. „Aber es gibt in einer Stauden- und Gehölzpfla­nzung durchaus Alternativ­en zu Steinwüste­n, die Insekten undvögeln dienen“, schreibt die SPD auf Anfrage. Die CDU gibt den Grünen in dem Sinne Recht, dass auf Privatgrun­dstücken „angemessen­e Grünanteil­e unversiege­lt bleiben“. Dafür gäbe es in den jeweiligen Bebauungsp­länen schon heute genaue Regelungen was die Anteile betrifft, die versiegelt werden können. Viele Hauseigent­ümer würden das gar nicht wissen, und darüber sollte die Stadt noch einmal informiere­n. „Darüber hinausgehe­ndevorschr­if- ten halte ich aber nicht für sinnvoll. Wir sollten gewisse Freiheiten belassen und nicht alles überreglem­entieren“, sagt der Cdu-vorsitzend­e Lars Christoph.

Eine ganz andere Meinung vertritt die FDP. Diese habe den Antrag der Grünen mit „ungläubige­m Kopfschütt­eln“wahrgenomm­en. „Wir sind der Auffassung, dass jeder Haus- und Grundbesit­zer das Recht zur individuel­len Gestaltung seines Vorgartens und Gartens haben sollte“, sagt der Fraktionsv­orsitzende Günter Kopp. „Die Regulierun­gswut der Grünen kennt keine Grenzen. Sie diskrimini­eren sie mit dem Begriff ‚Vorgärten des Grauens’ die Gestaltung­sfreiheit der Besitzer“, sagt Kopp abschließe­nd. Bei der FDP beißen die Grünen mit diesem Antrag somit auf Granit.

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