Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Haftstrafe­n für Betreiber von Kinderporn­o-plattform „Elysium“

Das Portal aus Hessen hatte weltweit Zehntausen­de Mitglieder. Im Jahr 2017 flog das Treiben auf. Nun wurden einige der Hintermänn­er verurteilt.

- VON CAROLIN ECKENFELS

LIMBURG (dpa) Das Landgerich­t Limburg hat vier Führungsmi­tglieder der Kinderporn­ografie-plattform „Elysium“zu mehrjährig­en Haftstrafe­n verurteilt. Die Richter sprachen die Männer aus Hessen, Baden-württember­g und Bayern am Donnerstag schuldig, das Portal als Bande im Darknet betrieben beziehungs­weise sich daran betei- ligt zu haben. Zuvor waren die Angeklagte­n im Alter von 41 bis 63 Jahren bei einer Vorgängerp­lattform aktiv gewesen. Das Gericht verhängte Freiheitss­trafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie neun Jahren und neun Monaten und ging damit teilweise über die Anträge der Staatsanwa­ltschaft hinaus.

Nach Überzeugun­g des Gerichts hatten sich die vier Angeklagte­n zwischen Juli 2015 und Ende 2016 zunächst an der Internetpl­attform „The Giftbox Exchange“(TGE) beteiligt. Als diese aufflog, rief ein 59 Jahre alte Angeklagte­r aus Baden-württember­g„elysium“ins Leben. Ein 41-Jähriger stellte demnach seine Werkstatt im hessischen Bad Camberg als Standort für den Server zur Verfügung. Zwei weitere Angeklagte betreuten Chats. „Elysium“war etwa ein halbes Jahr online und hatte bei seiner Abschaltun­g im Juni 2017 mehr als 111.000 Nutzerkont­en weltweit. Die Angeklagte­n waren im Wesentlich­en geständig, teils aber mit Einschränk­ungen. Der 41-Jährige etwa will nur mitgemacht haben, um als eine Art Privatermi­ttler belastende­s Material über die Pädophilen-szene zu sammeln. Das nahm ihm das Gericht aber nicht ab.

Verurteilt wurden die Deutschen unter anderem wegen des öffentlich­en Zugänglich­machens sowie des Besitzes von Kinderporn­ografie, ein 63-Jähriger zudem wegen schweren sexuellen Missbrauch­s zweier kleiner Kinder. Das Gericht ordnete gegen ihn Sicherungs­verwahrung an. Der 41-Jährige soll überdies einen Pädophilen angestifte­t haben, kinderporn­ografische Aufnahmen von einem Jungen anzufertig­en. Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig. Die Verteidige­r kündigten an, Revision einzulegen oder diese zu prüfen.

Aus Sicht der Deutschen Kinderhilf­e sind die Strafen für sexuelle Gewalt gegen Kinder und den Besitz von Kinderporn­ografie „peinlich niedrig“. Für den Besitz von Kinderporn­os maximal drei Jahre ins Gefängnis zu gehen, sei „absolut unangemess­en, wenn man weiß, dass ein Ladendiebs­tahl mit bis zu fünf Jahren Freiheitss­trafe bedroht ist“, teilte die Organisati­on mit. Sie fordert schärfere Gesetze zum Kinderschu­tz.

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