Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Haftstrafen für Betreiber von Kinderporno-plattform „Elysium“
Das Portal aus Hessen hatte weltweit Zehntausende Mitglieder. Im Jahr 2017 flog das Treiben auf. Nun wurden einige der Hintermänner verurteilt.
LIMBURG (dpa) Das Landgericht Limburg hat vier Führungsmitglieder der Kinderpornografie-plattform „Elysium“zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Richter sprachen die Männer aus Hessen, Baden-württemberg und Bayern am Donnerstag schuldig, das Portal als Bande im Darknet betrieben beziehungsweise sich daran betei- ligt zu haben. Zuvor waren die Angeklagten im Alter von 41 bis 63 Jahren bei einer Vorgängerplattform aktiv gewesen. Das Gericht verhängte Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie neun Jahren und neun Monaten und ging damit teilweise über die Anträge der Staatsanwaltschaft hinaus.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten sich die vier Angeklagten zwischen Juli 2015 und Ende 2016 zunächst an der Internetplattform „The Giftbox Exchange“(TGE) beteiligt. Als diese aufflog, rief ein 59 Jahre alte Angeklagter aus Baden-württemberg„elysium“ins Leben. Ein 41-Jähriger stellte demnach seine Werkstatt im hessischen Bad Camberg als Standort für den Server zur Verfügung. Zwei weitere Angeklagte betreuten Chats. „Elysium“war etwa ein halbes Jahr online und hatte bei seiner Abschaltung im Juni 2017 mehr als 111.000 Nutzerkonten weltweit. Die Angeklagten waren im Wesentlichen geständig, teils aber mit Einschränkungen. Der 41-Jährige etwa will nur mitgemacht haben, um als eine Art Privatermittler belastendes Material über die Pädophilen-szene zu sammeln. Das nahm ihm das Gericht aber nicht ab.
Verurteilt wurden die Deutschen unter anderem wegen des öffentlichen Zugänglichmachens sowie des Besitzes von Kinderpornografie, ein 63-Jähriger zudem wegen schweren sexuellen Missbrauchs zweier kleiner Kinder. Das Gericht ordnete gegen ihn Sicherungsverwahrung an. Der 41-Jährige soll überdies einen Pädophilen angestiftet haben, kinderpornografische Aufnahmen von einem Jungen anzufertigen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten an, Revision einzulegen oder diese zu prüfen.
Aus Sicht der Deutschen Kinderhilfe sind die Strafen für sexuelle Gewalt gegen Kinder und den Besitz von Kinderpornografie „peinlich niedrig“. Für den Besitz von Kinderpornos maximal drei Jahre ins Gefängnis zu gehen, sei „absolut unangemessen, wenn man weiß, dass ein Ladendiebstahl mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist“, teilte die Organisation mit. Sie fordert schärfere Gesetze zum Kinderschutz.