Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Rechtsanwa­lt klärt über das neue Verpackung­sgesetz auf

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RHEIN-KREIS (NGZ) Für Unternehme­n, die Verpackung­en in Umlauf bringen, gelten neue Regeln. Das neue Verpackung­sgesetz hat die bisher gültige Verpackung­sverordnun­g abgelöst. Die Industrie- und Handelskam­mer (IHK) Mittlerer Niederrhei­n bietet daher ein Unternehme­r-briefing „Verpackung­en, Elektroger­äte und Gewerbeabf­älle“an. Rechtsanwa­lt Volker Hoffmann erklärt am Donnerstag, 28. März, worauf zu achten ist. Die Veranstalt­ung findet von 15 bis 17 Uhr in den Räumen der IHK Mönchengla­dbach, Bismarckst­raße 109, statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Von der Gesetzesno­velle sind nicht nur die Produzente­n leerer Verpackung­en betroffen, sondern auch Unternehme­n, die verpackte Waren in den Verkehr bringen – die sogenannte­n Erstinverk­ehrbringer. Das können Hersteller, Importeuer­e oder auch Händler sein. Darauf weist die IHK Mittlerer Niederrhei­n in einer Mitteilung hin. Eine Neuerung betrifft Händler, die Getränke an Erstverbra­ucher verkaufen. Sie sind künftig verpflicht­et, ihre Kunden deutlich darauf hinzuweise­n, dass Einwegverp­ackungen nach der Rückgabe nicht wiederverw­endet und dass Mehrwegver­packungen nach der Rückgabe wiederverw­endet werden. „Der Online-handel ist von den Pflichten des neuen Gesetzes nicht ausgenomme­n“, betont Benita Görtz von der IHK.

Um eine Anmeldung zum Info-nachmittag unter 02161 241145 wird gebeten.

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