Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Rechtsanwalt klärt über das neue Verpackungsgesetz auf
RHEIN-KREIS (NGZ) Für Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, gelten neue Regeln. Das neue Verpackungsgesetz hat die bisher gültige Verpackungsverordnung abgelöst. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein bietet daher ein Unternehmer-briefing „Verpackungen, Elektrogeräte und Gewerbeabfälle“an. Rechtsanwalt Volker Hoffmann erklärt am Donnerstag, 28. März, worauf zu achten ist. Die Veranstaltung findet von 15 bis 17 Uhr in den Räumen der IHK Mönchengladbach, Bismarckstraße 109, statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Von der Gesetzesnovelle sind nicht nur die Produzenten leerer Verpackungen betroffen, sondern auch Unternehmen, die verpackte Waren in den Verkehr bringen – die sogenannten Erstinverkehrbringer. Das können Hersteller, Importeuere oder auch Händler sein. Darauf weist die IHK Mittlerer Niederrhein in einer Mitteilung hin. Eine Neuerung betrifft Händler, die Getränke an Erstverbraucher verkaufen. Sie sind künftig verpflichtet, ihre Kunden deutlich darauf hinzuweisen, dass Einwegverpackungen nach der Rückgabe nicht wiederverwendet und dass Mehrwegverpackungen nach der Rückgabe wiederverwendet werden. „Der Online-handel ist von den Pflichten des neuen Gesetzes nicht ausgenommen“, betont Benita Görtz von der IHK.
Um eine Anmeldung zum Info-nachmittag unter 02161 241145 wird gebeten.