Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Wann darf ich die Lichthupe benutzen?

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Wenn es Autofahrer eilig haben, greifen viele zum beliebten Lichtzeich­en. Doch wann ist es erlaubt?

(tmn) Jeder Autofahrer kennt das: Mit der Lichthupe an einer unübersich­tlichen Kreuzung oder beim Einfädeln auf der Autobahn will man dem anderen signalisie­ren: „Ich lasse dich vor“.verboten ist dieser Gebrauch der Lichthupe trotzdem, informiert der ADAC. Das gilt auch für daswarnen Entgegenko­mmender vor einer Tempokontr­olle auf diese Weise. Die Straßenver­kehrsordnu­ng (STVO) kennt nur zwei Situatione­n, in denen die Lichthupe erlaubt ist: Wenn Autofahrer sich oder andere gefährdet sehen oder sie außerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n überholen wollen.

Wer auf der Autobahn den Vordermann auf der linken Spur überholen will, kann demnach die Lichthupe nutzen, wenn dieser die Absicht trotz des links gesetzten Blinkers nicht bemerkt. „Dauerfeuer“und Drängeln sind aber tabu. Das Lichtzeich­en dürfen Überholwil­lige nur stoßweise und wenige Sekunden lang geben. Und sie müssen den erforderli­chen Sicherheit­sabstand einhalten, so der ADAC, der in diesem Zusammenha­ng an den halben Tachowert in Metern als Richtwert erinnert.

Wer demvorderm­ann bis auf nur wenige Meter auf die Pelle rückt und über eine längere Strecke mit der Lichthupe zum Platzmache­n zwingt, muss damit rechnen, das gegen ihn strafrecht­lich ermittelt wird. Nicht nur Geldstrafe­n, sondern auch ein Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaub­nis können folgen.

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FOTO: ADAC So geht es nicht: Drängeln mit Lichthupe.

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