Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Für die eigene Hochzeit Urlaub bekommen
(tmn) Die Hochzeit ist meist ein ganz besonderer Tag im Leben. Die Wochenendtermine auf den Standesämtern im Frühjahr und Sommer sind oft weit im Voraus ausgebucht. Es kann also gut sein, dass der Hochzeitstermin auf einen Wochentag fällt. Haben Arbeitnehmer dann Anspruch, für die eigene Hochzeit freizubekommen?
„Das regelt in Deutschland nicht etwa dasbundesurlaubsgesetz“, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Grundlage ist stattdessen der Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (Bgb).„imgrunde steht dort: Wenn ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen vorübergehend daran gehindert ist, seine Arbeit auszuüben, bekommt er trotzdem für die Ausfallzeit seine Vergütung“, erläutert der Fachanwalt den Gesetzestext. „Er muss die ausgefallene Arbeitszeit auch nicht nacharbeiten.“Das gilt zum Beispiel, wenn ein familiäres Ereignis ansteht, bei dem die eigene Anwesenheit erforderlich ist.
Auch die Geburt eines Kindes oder Begräbnisse zählen zu persönlichengründen, bei denen derarbeitnehmer nach Paragraf 616Bgbdarangehindert ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Sofern in Betrieben Tarifverträge gelten, sehen diese für dieseverhinderungsfälle regelmäßig bezahlten Sonderurlaub vor, erklärt Meyer – entsprechend auch für die eigene Hochzeit.
Wie lange der Arbeitnehmer bezahlt frei bekommt, ist variabel. „In manchen Tarifverträgen gibt es bis zu drei Tage bezahlten Urlaub für die eigene Hochzeit“, sagt der Fachanwalt.