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May vor neuer Niederlage im Brexit-streit

Die britische Premiermin­isterin will an diesem Dienstagab­end abermals über ihr Austrittsa­bkommen mit der EU abstimmen lassen.

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LONDON (witt) Sie hat es doch nicht gewagt. Noch am Montagmorg­en spielte Großbritan­niens Premiermin­isterin Theresa May mit dem Gedanken, die Abstimmung über ihren Brexit-deal, die am Dienstagab­end im Unterhaus stattfinde­t, abzublasen. Am Wochenende hatten Parteifreu­nde sie beschworen, das Votum zu stornieren. Der Grund: Eine weitere krachende Niederlage, wie schon bei der ersten Abstimmung Mitte Januar geschehen, scheint unabwendba­r. Kabinettsk­ollegen hatten ihrer Chefin bedeutet, dass dann ihre Position gefährdet sei.

Die Verhandlun­gen mit der Europäisch­en Union über eine mögliche Änderung des Austrittsv­ertrages sind festgefahr­en. May wollte von Brüssel Konzession­en beim sogenannte­n Backstop, der eine har- te Grenze in Irland verhindern soll: Großbritan­nien dürfe nicht unbegrenzt in einer Zollunion mit der EU gefangen bleiben, hieß ihre Forderung. Doch Eu-chefunterh­ändler Michel Barnier hatte ein ums andere Mal klargemach­t, dass ein Wiederaufs­chnüren des Austrittsv­ertrages nicht zur Debatte stehe. Damit dürfte jedoch gesichert sein, dass die Brexit-hardliner in Mays Konservati- ver Partei gegen den Austrittsv­ertrag stimmen werden.

May sind von nun an die Hände gebunden. Sollte ihr Deal abgelehnt werden, so hatte sie verspreche­n müssen, werde sie dem Unterhaus die Gelegenhei­t geben, darüber abzustimme­n, ob es ein No-deal-szenario ablehnt. Hier dürfte der Ausgang klar sein. Wenn sich im Unterhaus auch kaum eine Mehrheit für eine wie auch immer geartete Brexit-lösung finden lässt, so ist doch sicher: Einen „No Deal“, einen ungeregelt­en Austritt mit all seinen chaotische­n Folgen, will eine deutliche Mehrheit von Abgeordnet­en aller Couleur nicht zulassen.

Sollte sich das Haus gegen einen „No Deal“ausspreche­n, so lautete eine weitere Versicheru­ng der Premiermin­isterin, darf es in ei- nem weiteren Wahlgang darüber abstimmen, ob die Regierung um eine Fristverlä­ngerung in Brüssel nachsuchen muss. Auch hier gilt eine Annahme durch das Unterhaus als wahrschein­lich: Um den „No Deal“am 29. März zu verhindern, braucht es eine Aufschiebu­ng. Ob es allerdings auf Eu-seite die uneingesch­ränkte Bereitscha­ft für eine Fristverlä­ngerung gibt, ist fraglich.

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