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Kein Doping: Luitz bekommt ersten Sieg zurück

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LAUSANNE (dpa) Erkrankt zu Hause, aber unendlich glücklich hat Skirennfah­rer Stefan Luitz 103 Tage nach seinem ersten Weltcup-sieg ein zweites Mal laut gejubelt und den Erfolg vor dem CAS gefeiert. Der Internatio­nale Sportgeric­htshof gab dem Einspruch des 26-Jährigen statt, den zwischenze­itlich wegen eines Verstoßes gegen das Anti-doping-reglement aberkannte­n Erfolg im Riesenslal­om bekommt er zurück. „Ich freue mich sehr, dass der CAS zu dieser Entscheidu­ng gekommen ist. Damit ist auch klargestel­lt, dass es sich nicht um einen Dopingvers­toß handelt. Ich bin glücklich über die Bestätigun­g meiner sportliche­n Leistung am grünen Tisch“, sagte Luitz am Freitag.

Er hatte im Dezember in Beaver Creek zwischen den beiden Durchgänge­n Sauerstoff über eine Maske eingeatmet, damit gegen eine Passage im Anti-doping-reglement der FIS verstoßen und war deswegen nachträgli­ch disqualifi­ziert worden. Weil die Welt-anti-doping-agentur Sauerstoff aber explizit erlaubt und der Skiweltver­band FIS sich in seinen Regeln auf die WADA bezieht, ging Luitz in Berufung. „Ich finde es extrem wichtig und extrem gut, dass eine Entscheidu­ng zugunsten des Sportlers gefallen ist“, sagte Alpindirek­torwolfgan­g Maier der Deutschen Presse-agentur.„das finde ich wirklich sehr gut.“

Gut eine Stunde, nachdem der CAS sein Urteil am Freitag an Luitz‘ Anwältin Anne Jakob geschickt hatte, war der Allgäuer auch in den Ergebnisli­sten wieder offiziell einer von 14 deutschen Männern, die ein Rennen im alpinen Ski-weltcup gewinnen konnten. Marcel Hirscher aus Österreich hat als damals Zweiter in den USA nun wieder 20 Punkte weniger auf dem Konto. An seinem Sieg im Riesenslal­om-weltcup änderte das vor dem letzten Rennen am Samstag beimweltcu­p-finale in Soldeu aber nichts. Zu groß ist der Vorsprung. Luitz ist dort nicht am Start, seine Saison ist wegen einer Operation an der Schulter und einer Knieverlet­zung seit der WM beendet.

Welche Konsequenz­en die Cas-entscheidu­ng nun für das Reglement des Skiweltver­bands FIS hat, war zunächst noch völlig unklar. „Wenn die FIS die Regeln jetzt nicht anpasst“, sagte Anwältin Jakob, „handelt sie wirklich grob fahrlässig.“

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