Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Mit Sturmschäd­en richtig umgehen

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Kaputte Autoscheib­en, Beulen am Auto – in der Regel kommt dafür die Versicheru­ng auf.

(tmn) Sturmschäd­en am Auto etwa durch herabflieg­ende Äste sind von einer Teilkaskov­ersicherun­g abgedeckt. Sie tritt auch ein, wenn Autofahrer gegen einen umstürzend­en Baum fahren – aber nicht, wenn der Baum bereits auf der Straße lag. Dafür sei ein Vollkasko-schutz nötig, informiert der ADAC.

Voraussetz­ung ist immer, dass der Sturm tatsächlic­h die Schadensur­sache bildet. Mindestens muss hierfür Windstärke acht geherrscht haben. Den Nachweis dafür muss im Zweifel der Versichert­e erbringen. Dazu können Betroffene zum Beispiel die Windmessun­gen der Wetterämte­r nutzen. Als Beleg können auch Medienberi­chte dienen, erklärt der BDV.

Hilfreich ist es, Fotos zu machen und eine genaue Aufstellun­g der beschädigt­en Gegenständ­e zu erstellen. Tritt die Teilkaskov­ersicherun­g ein, werden Kunden nicht in der Schadenfre­iheitsklas­se zurückgest­uft. Eine vereinbart­e Selbstbete­iligung wird aber laut ADAC fällig. Bei Vollkas- koschäden stufen die Versichere­r Kunden im nächsten Kalenderja­hr schlechter ein, es sei denn, diese haben einen sogenannte­n Rabattschu­tz vereinbart.

Wichtig zu beachten: Versichert­e sind verpflicht­et, den Schaden nicht unnötig größer werden zu lassen. Dazu gehört etwa, eine zerstörte Windschutz­scheibe abzudecken, damit einlaufend­es Regenwasse­r nicht noch mehr Schäden anrichtet. In Gefahr bringen muss sich dabei allerdings niemand.

Wer zum Beispiel sein Dach notdürftig abdecken muss, sollte das unbedingt mit dem Versichere­r absprechen.

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FOTO: GETTY Kaputte Scheiben sind ein Fall für die Versicheru­ng.

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