Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Mit Sturmschäden richtig umgehen
Kaputte Autoscheiben, Beulen am Auto – in der Regel kommt dafür die Versicherung auf.
(tmn) Sturmschäden am Auto etwa durch herabfliegende Äste sind von einer Teilkaskoversicherung abgedeckt. Sie tritt auch ein, wenn Autofahrer gegen einen umstürzenden Baum fahren – aber nicht, wenn der Baum bereits auf der Straße lag. Dafür sei ein Vollkasko-schutz nötig, informiert der ADAC.
Voraussetzung ist immer, dass der Sturm tatsächlich die Schadensursache bildet. Mindestens muss hierfür Windstärke acht geherrscht haben. Den Nachweis dafür muss im Zweifel der Versicherte erbringen. Dazu können Betroffene zum Beispiel die Windmessungen der Wetterämter nutzen. Als Beleg können auch Medienberichte dienen, erklärt der BDV.
Hilfreich ist es, Fotos zu machen und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände zu erstellen. Tritt die Teilkaskoversicherung ein, werden Kunden nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird aber laut ADAC fällig. Bei Vollkas- koschäden stufen die Versicherer Kunden im nächsten Kalenderjahr schlechter ein, es sei denn, diese haben einen sogenannten Rabattschutz vereinbart.
Wichtig zu beachten: Versicherte sind verpflichtet, den Schaden nicht unnötig größer werden zu lassen. Dazu gehört etwa, eine zerstörte Windschutzscheibe abzudecken, damit einlaufendes Regenwasser nicht noch mehr Schäden anrichtet. In Gefahr bringen muss sich dabei allerdings niemand.
Wer zum Beispiel sein Dach notdürftig abdecken muss, sollte das unbedingt mit dem Versicherer absprechen.