Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

So soll das Klima gerettet werden

Mit ihrem „Klimaschut­zplan 2030“hat die Bundesregi­erung erste Maßnahmen vorgelegt, um massiv Treibhausg­ase einzuspare­n. Doch können die Ziele mit dem Plan eingehalte­n werden?

- VON JAN DREBES UND BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Bis 2030 muss die Bundesregi­erung dafür sorgen, dass Deutschlan­d mindestens 55 Prozent seiner Treibhausg­asemission­en gegenüber 1990 einspart. Dann dürfen nur noch rund 560 Millionen Tonnen CO2 und andere Gase aus Deutschlan­d in die Atmosphäre gelangen. Im vergangene­n Jahr waren es aber noch mehr als 860 Millionen. Diese Zielmarke ist unumstößli­ch, Deutschlan­d hat sich internatio­nal dazu verpflicht­et. Der „Klimaschut­zplan 2030“, dessen Eckpunkte die Regierung am Freitag nach Marathonve­rhandlunge­n vorgelegt hat, soll dazu geeignet sein. Wie groß ist die Aussicht auf Erfolg? Eine Bewertung der wichtigste­n Maßnahmen. VERKEHR UND GEBÄUDE Der Verkehrsse­ktor ist der einzige Bereich, in dem es seit 1990 keine Co2-einsparung­en gab. Maximal 98 Millionen Tonnen CO2 dürfen die Verkehrste­ilnehmer 2030 noch ausstoßen. Bisherige Maßnahmen zielen auf 150 Millionen Tonnen ab – mehr als 50 Millionen Tonnen müssen also die neuen Pläne einsparen. Auch im Gebäudesek­tor ist bislang zu wenig passiert. Co2-preis Kernstück des Klimaschut­zes soll die Einführung eines Preises für den Co2-ausstoß im Verkehrs- und Gebäudesek­tor sein. Denn bisher muss lediglich die Industrie über den europäisch­en Handel mit Zertifikat­en dafür bezahlen, dass sie Treibhausg­ase produziert. Künftig sollen auch Autofahrer, Hausbesitz­er und Mieter zur Kasse gebeten werden. Je klimaschäd­licher sie sich verhalten, desto teurer soll es für sie werden.

Die Regierung beginnt jedoch im Jahr 2021 mit einem sehr niedrigen Co2-preis. Er soll mit zehn Euro pro Tonne CO2 ab 2021 um mehr als die Hälfte geringer sein als der aktuelle Zertifikat­epreis für die Industrie von rund 26 Euro pro Tonne CO2. Schon der Industriep­reis wird von Umweltschü­tzern als zu gering angesehen, um ausreichen­d Wirkung zu erzielen. Der Festpreis für Verkehr und Gebäude soll laut dem Koalitions­beschluss 2022 auf 20 Euro, 2023 auf 25 Euro, 2024 auf 30 und 2025 auf 35 Euro angehoben werden. Dadurch steigt der Benzinprei­s den Berechnung­en zufolge um zunächst drei Cent pro Liter und später um bis zu zehn Cent. Ab 2026 soll eine maximale Emissionsm­enge für den Co2-ausstoß im Verkehr und bei den Gebäuden staatlich festgelegt werden, die Jahr für Jahr geringer wird. Ebenfalls 2026 wird dann der nationale Handel mit Verschmutz­ungszertif­ikaten eingeführt. Die Auktionier­ung der Zertifikat­e soll in einem Preiskorri­dor zwischen 35 und 60 Euro pro Tonne CO2 stattfinde­n. Später soll der nationale Handel in einem europäisch­en Handel münden, denn elf andere Eu-länder haben ihn ebenfalls bereits etabliert, und die Koalition setzt darauf, dass er dann auch Eu-weit möglich wird. Pendlerpau­schale Parallel zur Co2-bepreisung erhöht die Koalition bereits 2021 die Pendlerpau­schale von derzeit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer zur Arbeit auf 35 Cent. Die Maßnahme wird bis Ende 2026 befristet und gilt ab dem 21. Kilometer. Arbeitnehm­er können demnach ab 2021 höhere Kosten für den Arbeitsweg von der Steuer absetzen. Elektromob­ilität Um die Co2-emissionen im Verkehrsse­ktor zu reduzieren, setzt die Regierung voll auf den Ausbau der Elektromob­ilität und des ÖPNV. Bis 2030 soll die Zahl der öffentlich zugänglich­en Ladepunkte auf eine Million steigen. Bis 2030 sollen sieben bis zehn Millionen Elektrofah­rzeuge zugelassen sein. Für reine Elektro-dienstwage­n bis zu einem Preis von 40.000 Euro will sie daher die Dienstwage­nsteuer von 0,5 auf 0,25 Prozent des Listenprei­ses absenken. Zudem sollen die staatliche­n Kaufprämie­n für kleinere Elektroaut­os bis 40.000 Euro nochmals angehoben werden – um wie viel, lässt die Regierung aber noch offen. Die Kfz-steuerbefr­eiung für E-autos soll bis 2025 verlängert werden. ÖPNV Für den Ausbau des Öffentlich­en Personenna­hverkehrs erhöht der Bund seine Mittel ab 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro und ab 2025 auf jährlich zwei Milliarden Euro. Bahn- und Flugticket­s Bereits zum 1. Januar 2020 will die Regierung die Luftverkeh­rsabgabe „in dem Umfang erhöhen, damit im Gegenzug die Mehrwertst­euer auf Bahnfahrka­rten im Fernverkeh­r von 19 auf den ermäßigten Mehrwertst­euersatz von sieben Prozent gesenkt werden kann“, heißt es im Eckpunktep­apier der Regierung. Damit soll Bahnfahren um zehn Prozent günstiger werden. Die Bahn kündigte an, dass sie auch auf die im Herbst übliche Erhöhung der Ticketprei­se in diesem Jahr verzichten werde. Der Bund will das Eigenkapit­al der Bahn zudem von 2020 bis 2030 jähr

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