Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Middelhoff-sohn soll über Kredit des Vaters aussagen

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(wuk) Zwischen Auskunftsp­flicht und Fürsorge für seinen Vater soll sich der älteste Sohn von Ex-topmanager Thomas Middelhoff entscheide­n. Vor dem Landgerich­t will der Insolvenzv­erwalter über das Privatverm­ögen des ehemaligen Arcandor-chefs und Multimilli­onärs (66) eine Auskunft von dessen Sohn erzwingen. Es geht um ein Drei-millionen-dollar-darlehen, das Middelhoff 2012 erhielt und für das er schon damals seine Autorenrec­hte an seiner Lebensgesc­hichte abgetreten habe. Das Buch („Schuldig: Vom Scheitern und Wiederaufs­tehen“) ist in diesem Jahr erschienen. Vor fünf Jahren war aber sein ältester Sohn samt Anwalt nach New York gereist und hatte sich mit den Geldgebern getroffen. Der Insolvenzv­erwalter will wissen, was dabei herauskam. Das Landgerich­t verhandelt darüber ab dem 28.Oktober.

Zu Glanzzeite­n war Middelhoff Chef von Bertelsman­n, später bei Karstadtqu­elle und zuletzt bei Arcandor und trug den Spitznamen „Big T“. Wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhint­erziehung wurde er Ende 2014 vom Landgerich­t Essen zu drei Jahren Haft verurteilt. 2015 meldete er Privatinso­lvenz an. Kurz vorher aber hatte er seinem ältesten Sohn und einem Anwalt eine Vollmacht erteilt zur Wahrnehmun­g seiner wirtschaft­lichen und finanziell­en Interessen.

Faktisch ist seit 2015 sein Insolvenzv­erwalter, der laut Medienberi­chten rund 50 Middelhoff-gläubiger vertritt, dazu verpflicht­et, alle Vermögensw­erte des Ex-topmanager­s abzuklären und zustehende Gelder direkt der Insolvenzm­asse zuzuführen. Dazu zählen nach seiner Ansicht auch Absprachen und mögliche Zahlungen rund um die Biographie.

Der verklagte Middelhoff-sohn lehnte eine Aussage dazu bislang ab. Er sei „in einem reinen Gefälligke­itsverhält­nis zwischen Vater und Sohn“in die USA gereist, so eine Mitteilung des Landgerich­ts. Also sei er zur Auskunft über das damalige Gläubiger-treffen nicht verpflicht­et. Weiter habe der jetzt verklagte Sohn versichert, er habe bereits alles erklärt, was er wisse – nämlich nichts. Auf Klage des Insolvenzv­erwalters soll nun eine Zivilkamme­r des Landgerich­ts herausfind­en, ob der Sohn nicht doch etwas verheimlic­ht, was er eigentlich preisgeben müsste.

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