Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Steuern sparen bis zum Jahresende
Einiges Geld können Steuerzahler sparen, wenn sie bestimmte Ausgaben noch 2019 tätigen – beispielsweise den Kauf eines Laptops.
DÜSSELDORF In den Wochen vor der Jahreswende können Bürger durch verschiedene Schritte noch Steuern sparen. Sinnvoll können vor allem große Anschaffungen sein. „Mit dem richtigen Vorgehen können viele Bürger schnell einige hundert Euro an Rückzahlung reinholen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Rechnungen Steuerzahler sollten Quittungen aus diesem Jahr inklusive Kontoauszüge schon mal sichten. So erkennen sie, ob sie Freibeträge schon überschritten haben, und können fehlende Rechnungen noch anfordern.
Ausgaben vorziehen Das lohnt vor allem, wenn Einkommen und Steuersatz relativ hoch sind. Wer für 2020 ein niedrigeres Einkommen erwartet, weil er beispielsweise in Elternzeit oder den Ruhestand geht, sollte manche Investitionen noch 2019 tätigen. Das könnte der Kauf eines beruflich genutzten Laptops oder Smartphones sein, der mit bis zu 800 Euro in einem Betrag abgesetzt werden kann. Umgekehrt sollten Ausgaben ins nächste Jahr verschoben werden, falls der Freibetrag für Arbeitnehmer von 1000 Euro sowieso nicht überschritten wird. „Es kann besser sein, in einem Jahr den Freibetrag deutlich zu überschreiten und im anderen Jahr den Freibetrag auch ohne Belege geltend zu machen“, sagt Franz Plankermann, Vorsitzender des Steuerberaterverbandes in Düsseldorf.
Krankheitskosten Außergewöhnliche Belastungen wie Gesundheitsausgaben sind absetzbar mit dem Teil, der den jeweiligen zumutbaren Eigenanteil überschreitet. Je mehr Kinder eine Familie hat und je niedriger das Einkommen ist, umso niedriger liegt der Grenzwert.
Um Steuern zu sparen, ist dann angebracht, Ausgaben möglichst in einem Jahr zu bündeln. Beispiel: Bei einem Ehepaar mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 55.000 Euro sind Ausgaben absetzbar, sofern sie 1100 Euro übersteigen. Liegen die schon getätigten Ausgaben also nahe an diesem Betrag, kann es klug sein, eine Spange, orthopädische Schuhe, medizinische Massagen oder eine neue Brille noch 2019 zu bezahlen.
Wärmedämmung Im Klimaschutzgesetz, das zum Teil noch durch den Bundesrat muss, steht eine steuerliche Förderung für die energetische Sanierung der eigenen vier Wände.
Maximale Steuerersparnis pro Objekt: 40.000 Euro. Es ist also wohl besser, das Dämmen eines Hauses aufzuschieben.
Handwerker 20 Prozent der Handwerkerkosten im eigenen Haushalt können von der Steuer abgezogen werden, wobei eine Höchstgrenze von 6000 Euro gilt. Das Geld muss überwiesen werden. Falls der Handwerker Leistungen für mehr als 6000 Euro erbrachte (ohne Material), sollte ein Teil der Rechnung erst für 2020 ausgestellt werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen Ähnlich läuft es bei Dienstleistungen wie Putzhilfe, Kinderbetreuung oder einem Pfleger: Steuerpflichtige können im Jahr bis zu 20.000 Euro geltend machen, was bis zu 4000 Euro an Steuererstattung bringen kann.
Angehörigen-miete Wer eine Wohnung an Angehörige vermietet, muss von ihnen mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete erhalten. Nur dann darf er Vermietungskosten wie Kreditzinsen voll absetzen. Da die Vergleichsmieten steigen, sollte die Miete an Angehörige angepasst werden.
Kursgewinne realisieren Einzelpersonen steht für Kapitaleinkünfte innerhalb eines Jahres ein Freibetrag von 801 Euro zu, bei Ehepaaren sind es 1602 Euro. Da die Börsen sich 2019 sehr gut entwickelt haben, könnte ein teilweiser Verkauf von Aktien oder Fonds sinnvoll sein, um unterhalb dieses Freibetrages Gewinne steuerfrei zu realisieren.
Riester-rente Einzahlungen bei Riester-renten bringen nicht nur Zulagen, sie können auch von der Steuer abgesetzt werden. Es kann sich also für Gutverdiener lohnen, die Zahlung zum Jahresende noch aufzustocken.
Ja-wort Wer sowieso heiraten will, sollte dies nach Möglichkeit bis 31. Dezember tun. Dann kann in der Steuererklärung für 2019 noch das ganzjährige Steuersplitting beantragt werden. Das ist vor allem bei unterschiedlich hohen Einkommen interessant.
Freibeträge Freibeträge für 2020 beispielsweise für Werbungskosten sollten schon jetzt eingetragen werden, um ab Januar die Steuerlast zu drücken.