Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Steuern sparen bis zum Jahresende

Einiges Geld können Steuerzahl­er sparen, wenn sie bestimmte Ausgaben noch 2019 tätigen – beispielsw­eise den Kauf eines Laptops.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF In den Wochen vor der Jahreswend­e können Bürger durch verschiede­ne Schritte noch Steuern sparen. Sinnvoll können vor allem große Anschaffun­gen sein. „Mit dem richtigen Vorgehen können viele Bürger schnell einige hundert Euro an Rückzahlun­g reinholen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er.

Rechnungen Steuerzahl­er sollten Quittungen aus diesem Jahr inklusive Kontoauszü­ge schon mal sichten. So erkennen sie, ob sie Freibeträg­e schon überschrit­ten haben, und können fehlende Rechnungen noch anfordern.

Ausgaben vorziehen Das lohnt vor allem, wenn Einkommen und Steuersatz relativ hoch sind. Wer für 2020 ein niedrigere­s Einkommen erwartet, weil er beispielsw­eise in Elternzeit oder den Ruhestand geht, sollte manche Investitio­nen noch 2019 tätigen. Das könnte der Kauf eines beruflich genutzten Laptops oder Smartphone­s sein, der mit bis zu 800 Euro in einem Betrag abgesetzt werden kann. Umgekehrt sollten Ausgaben ins nächste Jahr verschoben werden, falls der Freibetrag für Arbeitnehm­er von 1000 Euro sowieso nicht überschrit­ten wird. „Es kann besser sein, in einem Jahr den Freibetrag deutlich zu überschrei­ten und im anderen Jahr den Freibetrag auch ohne Belege geltend zu machen“, sagt Franz Plankerman­n, Vorsitzend­er des Steuerbera­terverband­es in Düsseldorf.

Krankheits­kosten Außergewöh­nliche Belastunge­n wie Gesundheit­sausgaben sind absetzbar mit dem Teil, der den jeweiligen zumutbaren Eigenantei­l überschrei­tet. Je mehr Kinder eine Familie hat und je niedriger das Einkommen ist, umso niedriger liegt der Grenzwert.

Um Steuern zu sparen, ist dann angebracht, Ausgaben möglichst in einem Jahr zu bündeln. Beispiel: Bei einem Ehepaar mit drei Kindern und einem Jahreseink­ommen von 55.000 Euro sind Ausgaben absetzbar, sofern sie 1100 Euro übersteige­n. Liegen die schon getätigten Ausgaben also nahe an diesem Betrag, kann es klug sein, eine Spange, orthopädis­che Schuhe, medizinisc­he Massagen oder eine neue Brille noch 2019 zu bezahlen.

Wärmedämmu­ng Im Klimaschut­zgesetz, das zum Teil noch durch den Bundesrat muss, steht eine steuerlich­e Förderung für die energetisc­he Sanierung der eigenen vier Wände.

Maximale Steuerersp­arnis pro Objekt: 40.000 Euro. Es ist also wohl besser, das Dämmen eines Hauses aufzuschie­ben.

Handwerker 20 Prozent der Handwerker­kosten im eigenen Haushalt können von der Steuer abgezogen werden, wobei eine Höchstgren­ze von 6000 Euro gilt. Das Geld muss überwiesen werden. Falls der Handwerker Leistungen für mehr als 6000 Euro erbrachte (ohne Material), sollte ein Teil der Rechnung erst für 2020 ausgestell­t werden.

Haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen Ähnlich läuft es bei Dienstleis­tungen wie Putzhilfe, Kinderbetr­euung oder einem Pfleger: Steuerpfli­chtige können im Jahr bis zu 20.000 Euro geltend machen, was bis zu 4000 Euro an Steuererst­attung bringen kann.

Angehörige­n-miete Wer eine Wohnung an Angehörige vermietet, muss von ihnen mindestens zwei Drittel der ortsüblich­en Vergleichs­miete erhalten. Nur dann darf er Vermietung­skosten wie Kreditzins­en voll absetzen. Da die Vergleichs­mieten steigen, sollte die Miete an Angehörige angepasst werden.

Kursgewinn­e realisiere­n Einzelpers­onen steht für Kapitalein­künfte innerhalb eines Jahres ein Freibetrag von 801 Euro zu, bei Ehepaaren sind es 1602 Euro. Da die Börsen sich 2019 sehr gut entwickelt haben, könnte ein teilweiser Verkauf von Aktien oder Fonds sinnvoll sein, um unterhalb dieses Freibetrag­es Gewinne steuerfrei zu realisiere­n.

Riester-rente Einzahlung­en bei Riester-renten bringen nicht nur Zulagen, sie können auch von der Steuer abgesetzt werden. Es kann sich also für Gutverdien­er lohnen, die Zahlung zum Jahresende noch aufzustock­en.

Ja-wort Wer sowieso heiraten will, sollte dies nach Möglichkei­t bis 31. Dezember tun. Dann kann in der Steuererkl­ärung für 2019 noch das ganzjährig­e Steuerspli­tting beantragt werden. Das ist vor allem bei unterschie­dlich hohen Einkommen interessan­t.

Freibeträg­e Freibeträg­e für 2020 beispielsw­eise für Werbungsko­sten sollten schon jetzt eingetrage­n werden, um ab Januar die Steuerlast zu drücken.

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