Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Eltern gehen gegen das Urteil im Raser-prozess vor

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STUTTGART/RHEIN-KREIS (dpa/jco) Nach dem Raser-urteil von Stuttgart haben die Eltern der getöteten 22-Jährigen aus Erkrath Revision eingelegt. Dies bestätigte ihr Anwalt Christoph Arnold am gestrigen Dienstag. Damit wird der Tod ihrer Tochter voraussich­tlich zum Fall für den Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe. Die Staatsanwa­ltschaft Stuttgart und weitere Nebenkläge­r prüfen ebenfalls eine Revision. Die Entscheidu­ng der Anklagebeh­örde soll bis Freitag fallen, wie ein Sprecher sagte. Zuerst hatte der SWR berichtet.

Das Stuttgarte­r Landgerich­t hatte den 21 Jahre alten Angeklagte­n am vergangene­n Freitag zu fünf Jahren Jugendstra­fe verurteilt. Zudem soll ihm sein Führersche­in für vier Jahre abgenommen werden. Die Richter sprachen den jungen Mann wegen verbotenen Autorennen­s mit Todesfolge schuldig. Angeklagt war er ursprüngli­ch wegen Mordes.

Der 21-jährige Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindi­gkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern eine 22 Jahre alte Frau aus Erkrath und ihr 25-jähriger Freund aus Kaarst ums Leben kamen. Vor dem Zusammenst­oß hatte der Ps-starke Wagen des jungen Mannes den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkil­ometer auf dem Tacho.

Das Urteil sei sowohl rechtlich als auch moralisch falsch, sagte Nebenklage-vertreter Christoph Arnold. Der Angeklagte habe den Tod des Paares billigend in Kauf genommen. Deshalb hätte er mindestens wegen Totschlags verurteilt werden müssen.

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