Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Initiative gegen sexistische Werbung
Geht es nach dem Ampel-bündnis wird es auf städtischen Flächen keine sexistische Werbung mehr geben. Ein Kriterienkatalog soll die Grenzen definieren. Die CDU hält das für überflüssig.
Nach den bundesweiten Wellen, die eine vom Werberat als sexistisch beanstandete Werbung der Füchschen-brauerei im Sommer geschlagen hatte, will das Ampel-bündnis aus SPD, Grünen und FDP derartige Plakate künftig – zumindest auf öffentlichen Flächen und Gebäuden – unterbinden. Hebel dazu sollen die Verträge mit den Werbetreibenden sein, die künftig einen verbindlichen Kriterienkatalog enthalten. Ein entsprechender Antrag wurde am Dienstag im Gleichstellungsausschuss des Rates gegen die Stimmen der CDU angenommen. Das Wichtigste im Überblick.
Was genau ist geplant? Geht es nach dem Ampel-bündnis, formuliert die Verwaltung konkrete und verbindliche Kriterien, in welchem Fall eine Darstellung als diskriminierend oder menschenverachtend einzuordnen ist. Dabei geht es nicht nur um Sexismus, also die weitgehende Reduzierung von Frauen und Männern auf körperliche Merkmale, sondern um jede Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Auch Alter und körperliche Einschränkungen sollen in den Katalog aufgenommen werden. „Wir wollen nicht, dass immer nur nachträglich festgestellt werden kann, ob ein Plakat oder eine sonstige Werbung sexistisch war, sondern die Grenzen von Beginn an verbindlich festlegen“, begründete Grünen-ratsfrau Angela Hebeler die Initiative zum „Verbot diskriminierender und menschenverachtender Werbung“.
Welche Folgen soll die Verletzung der Kriterien haben? Vertragspartner, die die unterschriebenen Regeln nicht einhalten, sollen in Zukunft die Darstellung „unverzüglich auf eigene Kosten“entfernen müssen.
Gibt es Vorbilder? Ja. Die vom Ausschuss eingeladene Referentin Anna Schiff, die zurzeit an einer Doktorarbeit zu den Grenzen von Werbung arbeitet, nannte als Beispiele Island und Norwegen. Diese Länder hätten Verbote für sexistische und diskriminierende Werbung erlassen. Dort drohten Geldstraßen in empfindlicher Höhe, in Island sogar bis zu 40.000 Euro. Auch bestimmte Berliner Bezirke, Wuppertal oder Ulm hätten bereits weitreichende Initiativen auf den Weg gebracht.
Was spricht gegen das Vorhaben? Nach Einschätzung der CDU gibt es gleich mehrere Probleme. „Es ist nun mal schwierig, einen konkreten Katalog festzulegen und den dann später auch ohne Streit anzuwenden“, sagte Cdu-ratsherr Andreas Auler. Hinzu kämen mögliche Kollisionen
mit der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes. Das Wichtigste aber sei, dass es in Düsseldorf bereits Vorschriften gebe, mit denen eindeutig frauenfeindliche oder diskriminierende Werbung auf öffentlichen Flächen unterbinden werden könne. „Wir haben in der Sache keinen Dissens“, betonte Andreas Auler. Aber wer den aktuellen Antrag sinnvoll umsetzen wolle, komme am Ende um eine Art Werbe-tüv nicht umhin. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das wollen“, hielt der Ratsherr der Mehrheit entgegen.
Was sagt die städtische Gleichstellungsbeauftragte? Elisabeth Wilfart, die seinerzeit die ihrer Einschätzung nach anstößige Werbung der Füchschen-brauerei dem Werberat zur Einschätzung vorgelegt hatte, stellte sich hinter die Initiative der Mehrheit: „Jedes Jahr erreichen uns Beschwerden von Menschen, die sich verletzt fühlen.“Sicher sei es schwierig zu diskutieren, wo jeweils die Grenze verlaufe, „aber je enger die Kriterien formuliert sind, desto besser kann man gegen sexistische und diskriminierende Formate vorgehen“.