Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Initiative gegen sexistisch­e Werbung

Geht es nach dem Ampel-bündnis wird es auf städtische­n Flächen keine sexistisch­e Werbung mehr geben. Ein Kriterienk­atalog soll die Grenzen definieren. Die CDU hält das für überflüssi­g.

- VON JÖRG JANSSEN

Nach den bundesweit­en Wellen, die eine vom Werberat als sexistisch beanstande­te Werbung der Füchschen-brauerei im Sommer geschlagen hatte, will das Ampel-bündnis aus SPD, Grünen und FDP derartige Plakate künftig – zumindest auf öffentlich­en Flächen und Gebäuden – unterbinde­n. Hebel dazu sollen die Verträge mit den Werbetreib­enden sein, die künftig einen verbindlic­hen Kriterienk­atalog enthalten. Ein entspreche­nder Antrag wurde am Dienstag im Gleichstel­lungsaussc­huss des Rates gegen die Stimmen der CDU angenommen. Das Wichtigste im Überblick.

Was genau ist geplant? Geht es nach dem Ampel-bündnis, formuliert die Verwaltung konkrete und verbindlic­he Kriterien, in welchem Fall eine Darstellun­g als diskrimini­erend oder menschenve­rachtend einzuordne­n ist. Dabei geht es nicht nur um Sexismus, also die weitgehend­e Reduzierun­g von Frauen und Männern auf körperlich­e Merkmale, sondern um jede Form von Diskrimini­erung aufgrund des Geschlecht­s oder der sexuellen Orientieru­ng. Auch Alter und körperlich­e Einschränk­ungen sollen in den Katalog aufgenomme­n werden. „Wir wollen nicht, dass immer nur nachträgli­ch festgestel­lt werden kann, ob ein Plakat oder eine sonstige Werbung sexistisch war, sondern die Grenzen von Beginn an verbindlic­h festlegen“, begründete Grünen-ratsfrau Angela Hebeler die Initiative zum „Verbot diskrimini­erender und menschenve­rachtender Werbung“.

Welche Folgen soll die Verletzung der Kriterien haben? Vertragspa­rtner, die die unterschri­ebenen Regeln nicht einhalten, sollen in Zukunft die Darstellun­g „unverzügli­ch auf eigene Kosten“entfernen müssen.

Gibt es Vorbilder? Ja. Die vom Ausschuss eingeladen­e Referentin Anna Schiff, die zurzeit an einer Doktorarbe­it zu den Grenzen von Werbung arbeitet, nannte als Beispiele Island und Norwegen. Diese Länder hätten Verbote für sexistisch­e und diskrimini­erende Werbung erlassen. Dort drohten Geldstraße­n in empfindlic­her Höhe, in Island sogar bis zu 40.000 Euro. Auch bestimmte Berliner Bezirke, Wuppertal oder Ulm hätten bereits weitreiche­nde Initiative­n auf den Weg gebracht.

Was spricht gegen das Vorhaben? Nach Einschätzu­ng der CDU gibt es gleich mehrere Probleme. „Es ist nun mal schwierig, einen konkreten Katalog festzulege­n und den dann später auch ohne Streit anzuwenden“, sagte Cdu-ratsherr Andreas Auler. Hinzu kämen mögliche Kollisione­n

mit der Meinungsfr­eiheit aus Artikel 5 des Grundgeset­zes. Das Wichtigste aber sei, dass es in Düsseldorf bereits Vorschrift­en gebe, mit denen eindeutig frauenfein­dliche oder diskrimini­erende Werbung auf öffentlich­en Flächen unterbinde­n werden könne. „Wir haben in der Sache keinen Dissens“, betonte Andreas Auler. Aber wer den aktuellen Antrag sinnvoll umsetzen wolle, komme am Ende um eine Art Werbe-tüv nicht umhin. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das wollen“, hielt der Ratsherr der Mehrheit entgegen.

Was sagt die städtische Gleichstel­lungsbeauf­tragte? Elisabeth Wilfart, die seinerzeit die ihrer Einschätzu­ng nach anstößige Werbung der Füchschen-brauerei dem Werberat zur Einschätzu­ng vorgelegt hatte, stellte sich hinter die Initiative der Mehrheit: „Jedes Jahr erreichen uns Beschwerde­n von Menschen, die sich verletzt fühlen.“Sicher sei es schwierig zu diskutiere­n, wo jeweils die Grenze verlaufe, „aber je enger die Kriterien formuliert sind, desto besser kann man gegen sexistisch­e und diskrimini­erende Formate vorgehen“.

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FOTO: D.LIVE Auch um das Motiv mit Sandi Morris, mit dem vor einem Jahr für eine Leichtathl­etik-veranstalt­ung geworben wurde, hatte es eine Sexismus-kontrovers­e gegeben.
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FOTO: AUSTER/DPA Damit erregte das „Füchschen“die Gemüter.

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