Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
„Mein Umsatz ist auf null – wer hilft mir?“
Reitschule, Kneipe, Boutique, Gründer: Vier Experten informierten zu Expressbürgschaften und Krediten.
DÜSSELDORF (anh) Die Folgen der Corona-krise treffen Firmen, Gründer, Selbstständige. Viele nutzten die Gelegenheit, bei unserer Telefonaktion Nrw-wirtschaftsminister Andreas Pinkwart und seine Experten zu fragen.
Ich habe ein Restaurant, zehn Mitarbeiter. Die Einnahmen sind bei Null. Kurzarbeitergeld habe ich beantragt. Was kann ich noch tun? ANTWORT Schnelle Hilfe bringt eine Expressbürgschaft in Höhe von maximal 250.000 Euro, die Sie über die Hausbank beantragen können. Über diesen Antrag wird innerhalb von 72 Stunden entschieden. Dann kann die Hausbank einen Betriebsmittelkredit an ihr Unternehmen zu 90 Prozent absichern. Zudem können Sie bei der Umsatzsteuervoranmeldung Stundungen beantragen, dazu hält das Finanzministerium ein Antragsformular bereit: https://www.finanzverwaltung.nrw. de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus
Ich bin freiberuflicher Musiker und Bandleader. Alle Konzerte sind abgesagt, ich brauche einen Zuschuss, um über die nächsten Monate zu kommen. ANTWORT Die Landesregierung unterstützt freischaffende Künstler durch eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 2000 Euro. Damit können sie die Zeit überbrücken, bis die Rettungsschirme von Land und Bund starten. Info zur Soforthilfe für Künstler: https://www.mkw. nrw/informationen_corona-virus.
Ich bin Gastronom aus Heinsberg, 20 Mitarbeiter: Die Umsätze haben sich gedrittelt. Wir brauchen dringend Liquidität. ANTWORT Mit einer Expressbürgschaft der Bürgschaftsbank und einem Betriebsmittelkredit können gerade kleine und mittlere Unternehmen Engpässe überbrücken. Der Kreis Heinsberg ist besonders betroffen, deshalb wollen wir kommende Woche mit Gastronomen und Kreditinstituten besprechen, wie wir zusätzlich helfen können.
Ich habe eine Boutique für Designer-kleidung. Ich musste mein Geschäft schließen, mein Liquiditätsbedarf liegt bei 15.000 Euro. ANTWORT Die Bundesregierung legt ein Soforthilfeprogramm auf, kommende Woche wird es im Bundestag beschlossen. Ausgezahlt werden soll das Geld über die Länder. Über Einzelheiten wird das Wirtschaftsministerium in den nächsten Tagen informieren. https://www. wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Ich habe seit 30 Jahren ein Maschinenbauunternehmen, 50 Mitarbeiter, und einen Liquiditätsbedarf von 500.000 Euro. Die Lieferketten brechen zusammen. ANTWORT Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank zum Beispiel über den Universalkredit der NRW.BANK mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung für das Kreditinstitut.
Ich habe eine Druckerei, sieben Mitarbeiter. Der Umsatz ist weg, welche Hilfen gibt es? ANTWORT Informieren Sie sich über die Bürgschaft der Bürgschaftsbank: https://www.bb-nrw.de. Außerdem können Sie voraussichtlich Soforthilfe aus dem Programm der Bundesregierung beantragen.
Ich bin Messebauer, dem der Auftrag zum abgesagten Mobile World Congress in Barcelona nicht bezahlt wird. Der Dispo ist ausgereizt. ANTWORT Die Bürgschaftsbank kann Kredite bis 2,5 Millionen Euro verbürgen. Ist der Finanzierungsbedarf höher, nutzen Sie das Bürgschaftsprogramm des Landes und nehmen über die Hausbank Kontakt mit PWC in Düsseldorf auf, die den Antrag entgegennimmt.
Ich bin Fotograf und erhalte einen Gründerzuschuss über die Jobagentur. Was kann ich tun? ANTWORT Beratung für Existenzgründer bietet das Netzwerk der Startercenter bei den Kammern an. Zudem beantragen Sie Zuschüsse aus dem in Aussicht stehenden Bundessofortprogramm.
Ich habe eine Reitschule, drei Beschäftige. Ich darf seit dieser Woche keine Reitstunden mehr geben. Mein Kreditbedarf: 40.000 Euro. ANTWORT Informieren Sie sich bei der Hausbank über einen Betriebsmittelkredit mit Expressbürgschaft der Bürgschaftsbank.
Ich bin Caterer für Schulen und Kindergärten mit 30 Mitarbeitern: Wir haben einen Liquiditätsbedarf von 200.000 Euro. ANTWORT In dieser Situation hilft der Universalkredit der NRW.BANK mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW, über die in dieser Höhe in 72 Stunden entschieden werden kann.