Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Krützen fordert Nrw-erlass für Beitrags-erstattung
GREVENBROICH (cso-) Lediglich 35 Kinder von unentbehrlichen „Schlüsselpersonen“werden in Kindergärten und bei Tagespflegeeltern betreut. Für die übrigen Familien, die wegen des Betretungsverbotes ihre Kinder zu Hause betreuen, stellt sich die Frage, ob sie die gezahlten Elternbeiträge für Kita, Tagespflege oder Offene Ganztagsgrundschule zurück erhalten. „Ich gehe davon aus, dass diese Beiträge erstattet werden“, erklärt Bürgermeister Klaus Krützen. „Aber dafür benötigen wir die Unterstützung des Landes. Ich kann sehr gut verstehen, dass viele Eltern wissen möchten, ob sie ihre Gebühren zurück bekommen. Zumal viele derzeit in wirtschaftliche Probleme geraten.“
Eine Erstattung beziehungsweise ein Aussetzen der Erhebung sei auch sein Ziel, sagt Krützen. Das Problem: Eine Rückerstattung wäre eine freiwillige Leistung, die der Kommune in ihrer Finanzlage nicht erlaubt ist. Die Erstattung müsse „in dieser besonderen Situation von allen Beteiligten, sei es das Land oder die kommunale Finanzaufsicht, ermöglicht werden“, sagt Krützen.
Grevenbroich benötige wie andere Kommunen, „die sich in der Haushaltssicherung, im Sanierungsplan oder Stärkungspakt befinden“, einen Erlass des Landes. „Für mich ist es keine Frage des Wollens, sondern des Dürfens“, sagt Krützen. Die Stadt stehe zum Thema mit den anderen Kreiskommunen in Kontakt.
An den jährlich 19 Millionen Aufwendungen für Kitas beteiligen sich Eltern mit 2,3 Millionen, an den 2,4 Millionen Kosten für die OGS mit 0,75 Millionen. Eine Rückerstattung der Kita-beiträge sieht die Stadtsatzung zurzeit nicht vor.
Aber: „Wir befinden uns in einer Sondersituation. Wir prüfen, ob die Satzung kurzfristig geändert werden kann, dafür ist aber ein politischer Beschluss nötig.“Krützen bittet um etwas Geduld. „Wir werden relativ kurzfristig darlegen, wie wir weiter vorgehen“, aber die Stadt habe zurzeit in vielen Bereichen Zusätzliches zu leisten.