Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Firmen-hilfe in NRW startet Freitag

Gerade Betriebe, die wegen Corona geschlosse­n sind, könnten bald Geld erhalten.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Das Land NRW nimmt ab Freitag, 12 Uhr, die Anträge für Soforthilf­e für kleine Unternehme­n und Selbststän­dige an. Das kündigte Wirtschaft­s- und Digitalmin­ister Andreas Pinkwart (FDP) an. Die Anträge dürfen nur per Internet eingereich­t werden, weil sie sonst „das System lahmlegen“würden (www. wirtschaft.nrw/corona). Anfang der nächsten Woche soll das erste Geld ausgezahlt werden, versprach der Minister. Das sei notwendig, weil viele Firmen zum Monatswech­sel Mieten und Löhne zahlen müssen. Pinkwart erwartet deutlich mehr als 100.000 Anträge.

Er appelliert an Unternehme­n, die weniger große Not haben, ihre Anträge nicht sofort zu stellen. „Wir sollten denen den Vortritt lassen, die jetzt ganz dringend die Hilfe brauchen.“Um Tempo zu machen, würden Mitarbeite­r der Bezirksreg­ierung auch am Wochenende erste Bescheide erteilen. Pinkwart erwartet, dass drei Viertel der Unternehme­n in NRW von der Krise betroffen sein werden. „Wir steuern auf den stärksten Rückgang der Wirtschaft­sleistung seit dem Zweiten Weltkrieg zu.“

Der Minister erläuterte, wie viel verteilt wird: Bis zu 9000 Euro an Zuschuss kann es bei bis zu fünf Beschäftig­en geben, bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Mitarbeite­rn. Zusätzlich zu diesen Bundesmitt­eln bietet das Land aus eigenen Mitteln 25.000 Euro für Unternehme­n mit bis zu 50 Beschäftig­ten an. Auch Bayern hat solche Landesmitt­el bereitgest­ellt. Laut „Handelsbla­tt“nimmt Bayern die Anträge schon seit Donnerstag vergangene­r Woche an, 140.000 Anträge bislang. NRW hinkt also hinterher.

Nur Unternehme­n, die vor der Krise wirtschaft­lich gesund waren, sollen Geld erhalten. Doch diese Anforderun­g lässt sich wohl nicht ernsthaft in wenigen Stunden prüfen. Jedoch erhalten nur Firmen Geld, die es bereits am 1. Dezember

2019 gab. Um Mittel zu bekommen, müssen sich die Umsätze gegenüber dem Vorjahresm­onat mehr als halbiert haben. Als Antragsgru­nd reicht auch aus, wenn die vorhandene­n Mittel nicht mehr ausreichen, um kurzfristi­ge Verpflicht­ungen wie Mieten oder Leasingrat­en zu erfüllen. Außerdem scheint es immer ein Grund für einen Zuschuss zu sein, wenn das Unternehme­n auf „behördlich­e Anordnung“geschlosse­n wurde. Das trifft auf praktisch alle Gaststätte­n zu, zudem auf Friseure und viele Handelsfir­men.

Neben den direkten Zuschüssen werden auch noch Bürgschaft­en, Kontokorre­nt-linien (bis zu 100.000 Euro) und Kfw-kredite verteilt. Die Finanzverw­altung kommt von der Krise betroffene­n Unternehme­n auf Antrag mit zinslosen Steuerstun­dungen entgegen.

Unternehme­n, die den Betrieb wegen einer verhängten Quarantäne schließen müssen, erhalten Entschädig­ungen von den Landschaft­sverbänden.

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