Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
In der Corona-zeit gegen den Sanierungsstau
Die Schließung von Schulen und Kitas wird für Handwerksarbeiten genutzt. Die Rechtsverordnung des Landes NRW lässt dies zu.
NEUSS Die Stadt Neuss nutzt die Corona bedingte Schließung von Schulen, Kindertagesstätten, Sportanlagen und sonstigen Einrichtungen, um den Sanierungsstau abzuarbeiten und das Handwerk zu unterstützen. Bürgermeister Reiner Breuer hat daher entschieden, durch eine zeitlich befristete Flexibilisierung der vergaberechtlichen Bestimmungen notwendige Arbeiten kurzfristig zu beauftragen und abzuarbeiten. Dazu sind die sogenannten Wertgrenzen für freihändige Vergaben zunächst befristet auf 50.000 Euro angehoben worden. Das teilt Stadtsprecher Peter Fischer auf Anfrage unserer Redaktion mit.
Erst vor wenigen Tagen hatte die Kreishandwerkerschaft (KH) Niederrhein wegen wegbrechender Aufträge vor allem von Privatkunden Alarm geschlagen und an die Kommunen appelliert, Handwerksbetriebe in der Krise durch Auftragsvergaben zu unterstützen. Kh-hauptgeschäftsführer Marc Peters hatte betont, dass in zahlreichen Betrieben Existenzangst und die Sorge um Arbeitsplätze umgehe. „Handwerksbetriebe dürfen zwar weiter ihrer Arbeit nachgehen. Aber wir stellen fest, dass viele Kunden jetzt Aufträge verschieben“, sagte Peters. „Das bedeutet: Die Betriebe können nicht arbeiten, obwohl sie arbeiten wollen und dürfen. Laufende Kosten – zum Beispiel Gehälter – bleiben aber bestehen.“Nicht jede versprochene staatliche Hilfe greife in dieser Situation.
Rückendeckung gibt es von der Stadt Neuss. „Die Aufträge an die Handwerksfirmen bleiben bestehen, die Vertragserfüllung ist durch die Corona-pandemie derzeit noch nicht gefährdet“, stellt Fischer klar. Denn die Landesregierung hat am 22. März zwar ein weitreichendes Kontaktverbot für NRW per Rechtsverordnung erlassen. Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei
Personen sind untersagt. „Ausgenommen sind aber unter anderem zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen Gründen – etwa der Aufenthalt auf der Baustelle zur Bauüberwachung“, erklärt Fischer. „Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen.“Das Gebäudemanagement (GMN) stimmt die entsprechenden Maßnahmen mit den Firmen ab.
Die Arbeiten laufen bereits. „Firmen, die für laufende Bauunterhaltungsmaßnahmen über sogenannte Jahreszeitverträge beauftragt sind, haben bereits und werden vermehrt Aufträge erhalten“, betont Fischer. Zwar seien einige Firmen derzeit noch ausgelastet. Sollten Kapazitäten frei werden, könnten aber umgehend weitere Leistungen beauftragt werden. Das GMN habe zudem in der vergangenen Woche bereits kurzfristig abzuarbeitende Bedarfe an Malerarbeiten in den einzelnen Schulen zusammengestellt. „Hier läuft bereits die Umsetzung mit der Besetzung der neu eingerichteten Werkstatt des GMN – derzeit zwei Mitarbeiter, perspektivisch sechs – und dem jeweiligen Hausmeister der Schule“, erklärt Fischer. An der Albert-schweitzer-grundschule sind Dach- und Malerarbeiten begonnen worden, in der nächsten Woche soll die Janusz-korczak-gesamtschule folgen. Anstricharbeiten in Klassenräumen und Fluren, die nicht in laufenden oder geplanten Maßnahmen vorgesehen waren, laufen bereits.
Darüber hinaus sind Malerarbeiten an weiteren zehn Standorten geplant. Die Jahreszeitvertragsfirmen arbeiten derzeit zum Beispiel an der Gebrüder-grimm-schule (Malerarbeiten in der Turnhalle), der Gesamtschule an der Erft (Maler- und Fliesenarbeiten), der Pestalozzischule (Bodenbelagsarbeiten) sowie der Sekundarschule Neuss (ebenfalls Bodenbelagsarbeiten).