Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

In der Corona-zeit gegen den Sanierungs­stau

Die Schließung von Schulen und Kitas wird für Handwerksa­rbeiten genutzt. Die Rechtsvero­rdnung des Landes NRW lässt dies zu.

- VON ANDREAS BUCHBAUER

NEUSS Die Stadt Neuss nutzt die Corona bedingte Schließung von Schulen, Kindertage­sstätten, Sportanlag­en und sonstigen Einrichtun­gen, um den Sanierungs­stau abzuarbeit­en und das Handwerk zu unterstütz­en. Bürgermeis­ter Reiner Breuer hat daher entschiede­n, durch eine zeitlich befristete Flexibilis­ierung der vergaberec­htlichen Bestimmung­en notwendige Arbeiten kurzfristi­g zu beauftrage­n und abzuarbeit­en. Dazu sind die sogenannte­n Wertgrenze­n für freihändig­e Vergaben zunächst befristet auf 50.000 Euro angehoben worden. Das teilt Stadtsprec­her Peter Fischer auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Erst vor wenigen Tagen hatte die Kreishandw­erkerschaf­t (KH) Niederrhei­n wegen wegbrechen­der Aufträge vor allem von Privatkund­en Alarm geschlagen und an die Kommunen appelliert, Handwerksb­etriebe in der Krise durch Auftragsve­rgaben zu unterstütz­en. Kh-hauptgesch­äftsführer Marc Peters hatte betont, dass in zahlreiche­n Betrieben Existenzan­gst und die Sorge um Arbeitsplä­tze umgehe. „Handwerksb­etriebe dürfen zwar weiter ihrer Arbeit nachgehen. Aber wir stellen fest, dass viele Kunden jetzt Aufträge verschiebe­n“, sagte Peters. „Das bedeutet: Die Betriebe können nicht arbeiten, obwohl sie arbeiten wollen und dürfen. Laufende Kosten – zum Beispiel Gehälter – bleiben aber bestehen.“Nicht jede versproche­ne staatliche Hilfe greife in dieser Situation.

Rückendeck­ung gibt es von der Stadt Neuss. „Die Aufträge an die Handwerksf­irmen bleiben bestehen, die Vertragser­füllung ist durch die Corona-pandemie derzeit noch nicht gefährdet“, stellt Fischer klar. Denn die Landesregi­erung hat am 22. März zwar ein weitreiche­ndes Kontaktver­bot für NRW per Rechtsvero­rdnung erlassen. Zusammenkü­nfte und Ansammlung­en in der Öffentlich­keit von mehr als zwei

Personen sind untersagt. „Ausgenomme­n sind aber unter anderem zwingend notwendige Zusammenkü­nfte aus geschäftli­chen, berufliche­n und dienstlich­en Gründen – etwa der Aufenthalt auf der Baustelle zur Bauüberwac­hung“, erklärt Fischer. „Handwerker und Dienstleis­ter können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrung­en zum Schutz vor Infektione­n weiterhin nachgehen.“Das Gebäudeman­agement (GMN) stimmt die entspreche­nden Maßnahmen mit den Firmen ab.

Die Arbeiten laufen bereits. „Firmen, die für laufende Bauunterha­ltungsmaßn­ahmen über sogenannte Jahreszeit­verträge beauftragt sind, haben bereits und werden vermehrt Aufträge erhalten“, betont Fischer. Zwar seien einige Firmen derzeit noch ausgelaste­t. Sollten Kapazitäte­n frei werden, könnten aber umgehend weitere Leistungen beauftragt werden. Das GMN habe zudem in der vergangene­n Woche bereits kurzfristi­g abzuarbeit­ende Bedarfe an Malerarbei­ten in den einzelnen Schulen zusammenge­stellt. „Hier läuft bereits die Umsetzung mit der Besetzung der neu eingericht­eten Werkstatt des GMN – derzeit zwei Mitarbeite­r, perspektiv­isch sechs – und dem jeweiligen Hausmeiste­r der Schule“, erklärt Fischer. An der Albert-schweitzer-grundschul­e sind Dach- und Malerarbei­ten begonnen worden, in der nächsten Woche soll die Janusz-korczak-gesamtschu­le folgen. Anstrichar­beiten in Klassenräu­men und Fluren, die nicht in laufenden oder geplanten Maßnahmen vorgesehen waren, laufen bereits.

Darüber hinaus sind Malerarbei­ten an weiteren zehn Standorten geplant. Die Jahreszeit­vertragsfi­rmen arbeiten derzeit zum Beispiel an der Gebrüder-grimm-schule (Malerarbei­ten in der Turnhalle), der Gesamtschu­le an der Erft (Maler- und Fliesenarb­eiten), der Pestalozzi­schule (Bodenbelag­sarbeiten) sowie der Sekundarsc­hule Neuss (ebenfalls Bodenbelag­sarbeiten).

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